A46 + B95.7 lt. MDK nicht zulässig?

  • Hallo goldi2,

    na jetzt sind sie doch auf dem richtigen Weg. Schauen sie mal wo der Abstrich entnommen wurde - ich wette vom Mal perforans. Also gehört ihr Sekundärkode Keim auch dorthin.
    Damit sind sie die ganzen oben beschriebenen Probleme los und es geht tatsächlich nur noch um die Frage ob der Keim obligat anzugeben ist oder nicht. Bei einer behandelnden Wunde an der Fußsohle sollte dies jedoch klar sein.
    Die Aufwandspauschale können Sie jedoch tatsächlich wohl abschreiben.

    Gruß Elsa