Hallo miteinander,
ich bitte um Hilfe zum folgenden Sachverhalt:
Unser Patient war zur Chemotherapie in vollstat. Behandlung. Die VWD betrug 3BT. Nach 8Tagen erfolgte dann die WA über den Notarzt. Der Pat. drängte auf Entlassung und ging noch am Aufnahmetag wieder nach Hause. Es wurde eine Leukopenie nach Chemotherapie diagnostiziert. Wir rechneten den Fall vorstationär ab. Der KTR möchte eine nachstationäre Behandlung. Hat er recht? Kann ich den Begriff einer nachst. Behandlung inhaltlich definieren? Oder kommt hier nur eine Betrachtung nach §115a SGB V in Frage? Sicher ist als Ursache der Leukopenie die Chemotherapie zu sehen. Aber nachstat. Behandlung? So zu sehen, wie z. B. ein Verbandswechsel nach einer OP?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Herzliche Grüße
medcont