OPS 8-010 Parenterale Flüssigkeitszufuhr bei Neugeborenen

  • Hallo Forum,

    wenn Früh- oder Neugeborene in einer Kinderklinik stationär aufgenommen werden, erfolgt aus verschiedenen Indikationen häufig eine parenterale Flüssigkeitszufuhr mit Glucose- oder Glucose-Elektrolyt-Lösung. In diesen Fällen haben wir bislang die OPS 8-010.3 (Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen) kodiert.

    Zum konkreten Fall:
    Frühgeborenes der 36. SSW (35+3), Geb.-Gew. 2390g. Aufgrund des niedrigen Geburtsgewichts, der Frühgeburtlichkeit und eines relativ niedrigen BZ von 46 mg/dl erfolgt eine Therapie mit Glucoselösung intravenös. Hierunter BZ-Anstieg auf 136 mg/dl.

    Der MDK vertritt jetzt die Auffassung, dass dieser Kode nach der DKR 1603a nicht kodiert werden durfte, weil es sich ausschliesslich um eine präventive Flüssigkeitszufuhr gehandelt habe und diese nur bei Kindern unter 2000g (Gewicht des Kindes 2390 g) kodiert werden könne.

    M.E. wird hier die DKR 1603a zu eng ausgelegt. Zum einen handelt es sich nach meiner Auffassung um eine parenterale Flüssigkeitszufuhr zur Behandlung mit Kohlehydraten (die Indikation hierzu wird vom MDK-Gutachter negiert), zum anderen heisst es in der DKR 1603a "wird z.B. zugewiesen, ...", was andere Indikationen nicht explizit ausschliesst. Ich bin daher weiterhin der Meinung, dass die OPS 8-010.3 in diesem Fall zurecht kodiert wurde.

    Mich würde interessieren, ob andere bereits ähnliche Erfahrungen gemacht haben (im Forum habe ich nichts gefunden) bzw. wie die Forummitglieder das sehen.

    Dr. Hans-Peter Hammerich
    Krankenhaus Porz am Rhein
    Kinderklinik

  • Hallo,
    lt. DKR: wenn rein präventiv, dann greift die Gewichtsgrenze. Wenn kurativ, dann ist der Kode 8-010 zuzuweisen.
    Ob Sie präventiv oder kurativ tätig waren, müssen Sie selbst anhand Ihrer Dokumentation entscheiden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    war ein wenig außer Haus, daher erst jetzt meine Reaktion.

    Ob präventiv oder kurativ ist manchmal nicht ganz scharf zu trennen. Ein BZ-Wert von 46 mg/dl bei einem Frühgeborenen mit 2390 g liegt für mich in einem Bereich, den ich nicht für einen längeren Zeitraum tolerieren möchte. Daher halte ich die intravenöse Infusion von Glukose nicht nur für gerechtfertigt (auch wenn der BZ noch im unteren Normbereich liegt), sondern auch für kurativ (BZ-Anstieg ist dokumentiert). Es kann doch nicht sein, dass ich ein Kind erst hypoglykämisch werden lassen muß, um dann eine entsprechende Therapie kodieren zu können. Der Aufwand ist schliesslich der gleiche.

    Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass die Formulierung in der DKR 1603a "wird z.B. zugewiesen, wenn ..." einen gewissen Interpretationsspielraum bietet. Es gibt genug Beispiele in den DKR, in denen derartige Sachverhalte klar und eindeutig geregelt werden. Wenn es so gewollt gewesen wäre, hätte man das hier auch so strikt formulieren können.

    Grüße aus Köln

    Dr. Hans-Peter Hammerich
    Krankenhaus Porz am Rhein
    Kinderklinik

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Es kann doch nicht sein, dass ich ein Kind erst hypoglykämisch werden lassen muß, um dann eine entsprechende Therapie kodieren zu können. Der Aufwand ist schliesslich der gleiche.

    Es ist hier völlig verkehrt, zu meinen, dass man eine Leistung X erbringen muss, damit man dann kodieren "darf". Richtig ist, dass man eine Leistung X durchführt und schaut dann, ob dieses nach den gängigen Vorschriften zu kodieren ist.
    Man leistet nicht, um zu kodieren, sondern um zu therapieren/diagnostizieren/plegen/vorzubeugen/... .
    Es geht hier auch nicht um Vergleich von Aufwand, sondern um die DKR. Diese müssen weder logisch und nach dem Eigenverständnis auch stimmig sein. Sie müssen lediglich nachvollziehbar in der Anwendung sein: Hier dann die Unterscheidung therapeutisch/prophylaktisch. Da geht es nicht um den eigentlichen Aufwand, sondern um die Intention.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    selbstverständlich erbringe ich nicht eine Leistung, um sie kodieren zu können. Dennoch fehlt mir das Verständnis, warum die gleiche therapeutische Maßnahme mit dem gleichen therapeutischen Ziel, nämlich eine Infusion, die den Sinn hat, dem Neugeborenen Glukose zuzuführen, unterschiedlich eingeordnet wird. Aber wie Sie selbst schon ausgeführt haben, es geht bei den DKR nicht um Logik oder Nachvollziehbarkeit. Ich vergesse das immer wieder.

    Trotzdem muß ich noch einmal auf den Wortlaut der DKR 1603a zurückkommen. In der deutschen Sprache heisst "zum Beispiel", dass auch andere Sachverhalte als die explizit angeführten zutreffen können. Insofern kann ich die strikte Begrenzung auf die angeführten Indikationen nicht nachvollziehen. Die in der gleichen DKR geregelte Phototherapie ist hier (bewusst?) eindeutig formuliert.

    Unabhängig von dem o.a. noch ein letzter Punkt:
    Um auf den konkreten Fall zurückzukommen, - wie definieren wir hier Behandlung ? Das Frühgeborene hat aufgrund eines relativ niedrigen Blutzuckers Glukose intravenös erhalten, um den BZ anzuheben, was nachweislich gelungen ist. Also ist eine Behandlung mit Kohlehydraten erfolgt. Nun mag die Indikation hierzu angezweifelt werden (da per Definitionem noch keine Hypoglykämie) - aber darf eine durchgeführte Behandlung nur deswegen nicht mehr kodiert werden, weil ihre Indikation umstritten ist ?

    Mit freundlichen Grüßen aus Köln

    Dr. Hans-Peter Hammerich
    Krankenhaus Porz am Rhein
    Kinderklinik

  • Liebes Forum,

    zur intravenösen Therapie bei Neugeborenen hänge ich meine Frage hier einfach mal an:

    Ein Neugeborenes wurde wegen einer Infektion intravenös antibiotisch über 3 Tage behandelt. Ist der Code 8-010.x "Sonstige Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen" hier anwendbar? Der MDK meint "nein", der gesamte Abschnitt 8-010.- gelte nur für kontinuierliche, nicht für intermittierende Therapien...
    Im Voraus vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen
    GynsTiger

    Gruß aus dem hohen Norden! :thumbup:
    GynsTiger

  • Liebes Forum,
    hat wirklich niemand eine Argumentationshilfe? Oder erscheint die Frage derart absurd, dass man darauf einfach nicht antworten mag???
    Ich hoffe trotzdem sehr auf Unterstützung...
    Mit freundlichen Grüßen
    GynsTiger

    Gruß aus dem hohen Norden! :thumbup:
    GynsTiger

  • Hallo,
    laut OPS heisst es im Hinweistext im Vorspann (Kapitelüberschrift):
    Ein Kode aus diesem Bereich wird angegeben, wenn Medikamente und Elektrolytlösungen mehr als 24 Stunden über das Gefäßsystem verabreicht werden.
    Also müssen Sie anhand der Doku nachschauen, ob Sie über diese Zeitgrenze kommen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ja, wir überschreiten 24 Stunden. Der MDK erkennt den Code 8-010.x trotzdem nicht an und begründet dies damit, die Infusion sei nicht kontinuierlich erfolgt, dies sei aber für alle Codes 8-010.- erforderlich.
    Wir meinen aber, dass gerade der Code 8-010.x für die intermittierende, 24 Stunden übersteigende Infusion zutreffen sollte.

    Mit freundlichen Grüßen
    GynsTiger

    Gruß aus dem hohen Norden! :thumbup:
    GynsTiger