NEUROSTIMULATION / SCS Kodierung und Krankenhaushauptdiagnose

  • Guten Tag,

    bei uns in der GCH werden häufig SCS Neurostimulatoren ins Rückenmark bei Patienten mit großen Schmerzen bei schwerer pAVK implantiert.

    Ist es richtig die pAVK als Krankenhaushauptdiagnose einzusetzen und die Fehler-DRG 901C abzurechnen?

    Vielen Dank im Voraus

    MfG

    ADDS

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ja. Es werden hiermit nicht nur Schmerzen behandet, sondern auch (vorrangig) eine Gefäßerweiterung erzielt. Daher ist dann die pAVK die Hauptdiagnose. Gleiches gilt z. B. auch für die AP (901C), periphere Neurostimulation (Vargus) bei Depressionen (901D) und Stuhlinkontinenz (902Z).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    woran erkennt man ob es sich bei den SCS Neurostimulatoren um wiederaufladbare oder nicht-wiederaufladbare handelt ?

    Im OP-Bericht bei uns ist nur vermerkt
    Implantation eines Neurostimulators (SCS, St. Jude Medical, Octrode).

    Vielen Dank schon mal

    Einmal editiert, zuletzt von PetschlS (22. November 2011 um 09:21)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    dies Information bekommen Sie in der Regel von dem behandelnden Arzt oder Hersteller.

  • Hallo - bei SJM meines Wissens: Eon™ Rechargeable IPG System und Eon Mini ™ Rechargeable IPG System. Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)