Guten Tag,
bei uns in der GCH werden häufig SCS Neurostimulatoren ins Rückenmark bei Patienten mit großen Schmerzen bei schwerer pAVK implantiert.
Ist es richtig die pAVK als Krankenhaushauptdiagnose einzusetzen und die Fehler-DRG 901C abzurechnen?
Vielen Dank im Voraus
MfG
ADDS