Abrechenbarkeit von Stents für Trachea/Bronchus

  • Hallo liebes Forum,


    bevor ich etwas übersehe. Gibt es eine gesonderte Abrechenbarkeit von Stents für die Trachea oder den Bronchus, z.B. im Rahmen eines NUB? ?(


    Vielen Dank schon einmal


    Medman2

  • Hallo Medman2,

    die Einlage eines Bronchialstents ist über 5-339.03ff, eines Trachealststents über 5-319.13ff abgebildet.

    Trachealstents kann man nicht über ein ZE extra berechnen. Vielmehr ist diese Leistung über die DRG-Leistung selbst abgebildet:

    So werden beispielsweise Polytrauma-/ Verletzungs- und bestimmte HNO-Fälle in höhere Fallschweren getriggert. In der Onkologie wird je nach Fallkonstellation beispielsweise die Basis-DRG E02 getriggert. Je nach Ausgangs-DRG können die Fälle um 0,5 bis 0,8 RG-Punkte erhöht werden.

    Die Methoden eines Stentings der Trachea/eines Bronchus und die Materialien sind bereits etabliert. Für eine NUB-Beantragung kommen sie daher nicht mehr in Frage.

    Zusammengefasst: die Leistungen sind in den DRG's "integriert".

    Schöne Grüße

    Olanza