• Hallo Liebe Kodiergemeinschaft!

    Ich habe ein Problem bei der Kodierung der Resektionsarthroplastiken des Fußes. An 6. Stelle wird unterschieden zwischen IP-Gelenk (.65) und den Kleinzehengelenken Dig.II-V (.66-.6a). Sind letztere keine IP-Gelenke? Oder gilt ersterer nur für Dig.I?

    Vielleicht kann hier jemand Licht in das Dunkel der Fuß-ICDs bringen!

    Danke, S. Koch

    Grüße aus dem Altmühltal

    Silke Koch

  • Sie haben recht und Sie haben recht.

    Anatomisch sind das zwar alles IP-Gelenke. Nach der (für jeden normalen Menschen sofort erkenntlichen 8| ) Logik(äh?) der Klassifikation gilt die -.65 nur für Dig. 1, da Sie ja für die anderen Zehen spezifischer verschlüsseln können und müssen.

    Vielleicht ist das ja durch einen evtl. geplanten Kosten-Split zu erklären? Momentan ist die mögliche DRG-Ergebnismenge jedenfalls gleich.

    Grüße

    Grüße aus dem Rheinland

    Rolf Grube, MBA
    FA für Anästhesie

  • Hallo zusammen,

    nein es gibt einen Unterschied. 8o

    Das IP (Interphalangealgelenk) gibt es nur am Daumen und der Großzehe. :wacko: An den Kleinzehen wird zwischen DIP (Disatles Interphalangealgelenk) und PIP (Proximales Interphalangealgelenk) unterschieden. :whistling: Denn Daumen und Großzehe bestehen aus 2 Knochen, Kleinzehen aus 3 Zehen. Im Fall einer Synostose (gehäuft an der 5. Zehe) wird das trotzdem 3-teilig gedacht, also mit synostotischen DIP und beweglichen PIP.

    Kleiner Exkurs in die spezielle Anatomie des Fußes.....

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U