Organspender - Beatmungszeit?

  • Hallo Zusammen,

    bräuchte bitte Unterstützung in einem, für uns, besonderen Fall.

    Pat. kommt mit einer I61.0 Intrazerebrale Blutung in die Großhirnhemisphäre, subkortikal, in die Neurologie.

    Nach 4 Tage verstirbt der Pat., Feststellung des Hirntodes um 11:07, Pat. wird jedoch weiter beatmet da er Organspender ist.

    Tatsächliche Beatmungszeit bis 15:00 Uhr des selben Tages

    Nun zu meiner Frage: Rechtfertigt der Hirntod um 11:07 die Entlassung zu diesem Zeitpunkt oder müsste der EZeitpunkt nicht um 15:00 Uhr sein, und damit die weitere Beatmungsdauer verschlüsselbar.

    Es geht mir nur um die Zeit zwischen 11:07 und 15:00 Uhr.

    Aus meiner Sicht müsste die volle Beatmungszeit verschlüsselt werden, da der Herz-Kreislaufstillstand erst mit Abschalten der lebensverlängernden Apparatur eintrat.

    Danke schon im Voraus

    Money-Penny

    "unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann..."

  • Moin,

    Der KH-Aufenthalt der Patientin endet mit der Feststellung des Hirntodes. Der exakte Todeszeitpunkt so festgeschrieben und entspricht dem Entlasszeitounkt.

    Die weitere Therapie fällt in einen neuen Aufenthalt mit neuer Fallnummer. Dies mag für die Kalkulation interessant sein, abrechnungsrelevant gegenüber dem Kostenträger ist nichts mehr, was sich nach dem Todeszeitpunkt abspielt.

    Vor einer künstlichen Verschiebung des Todeszeitpunktes zugunsten einer verbesserten Abrechnungsmöglichkeit kann ich nur warnen.

    Wenn der Hirntod zum Zeitpunkt x feststeht, ist es m.E. nicht legitim, die Festlegung des Todeszeitpunktes auch nur um eine Stunde zu verschieben. Schließlich hängt von der Erklärung des Todes auch die unmittelbar anlaufende Vermittlung der Organe ab. Die damit verbundene Zeit der Aufrechterhaltung der Homöostase des Verstorbenen sollte im Sinne eine möglichst optimalen Organfunktion so kurz wie nur irgend möglich sein.

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet

    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann endet der Aufenthalt mit Todeszeitpunkt. Kodiert wird u.a. die 1-202.01
    Lt.OPS heißt es
    1-202.0
    Bei einem potenziellen Organspender

    Hinw.:Als Datum der Leistungserbringung ist das Datum anzugeben, an welchem mit der Hirntoddiagnostik begonnen wurde

    Nicht kodiert werden können bei diesem Fall dann lt. DKR P015f Punkt 3 der Kode 8-978, sowie Kode Z00.5 Diese Kodes müssten dann unter einem neuen Fall/neuer Aufenhalt verschlüsselt werden?

    Wobei die anfallende Beatmungszeit darf nicht berücksichtigt werden darf.

    Verzeihen sie die naive Fragerei, aber ich bin normalerweise mit dem Fallmanagement im PsyEntgeltsystem betraut.
    Gruß

    Money-Penny

    "unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann..."

  • Hallo,
    Tipp: erstellen Sie einen neuen Fall, bevor Sie den Pat. als "verstorben" kennzeichnen. Unser KIS (medico) nimmt den sonst nicht mehr. Hinterher kann auch ein "Vorgängerfall" auf "verstorben" gesetzt werden.

    Der zweite Fall bekommt dann die ganzen Organentnahme-Ziffern, und abgerechnet wird der direkt mit der DSO. Das bemisst sich dann nach der Anzahl der entnommenen Organe (wenn ich's grad recht erinnere), und man bekommt sogar was, wenn der Spender aus welchem Grund auch immer nicht mehr zur Spende kommt (also für Spenderkonditionierung).

    Schönes Wochenende!
    P. Dietz

  • Hallo P_Dietz,

    vielen Dank für die Info und den Tipp!

    Herzliche Grüße

    Money-Penny

    "unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann..."