Hallo Zusammen,
bräuchte bitte Unterstützung in einem, für uns, besonderen Fall.
Pat. kommt mit einer I61.0 Intrazerebrale Blutung in die Großhirnhemisphäre, subkortikal, in die Neurologie.
Nach 4 Tage verstirbt der Pat., Feststellung des Hirntodes um 11:07, Pat. wird jedoch weiter beatmet da er Organspender ist.
Tatsächliche Beatmungszeit bis 15:00 Uhr des selben Tages
Nun zu meiner Frage: Rechtfertigt der Hirntod um 11:07 die Entlassung zu diesem Zeitpunkt oder müsste der EZeitpunkt nicht um 15:00 Uhr sein, und damit die weitere Beatmungsdauer verschlüsselbar.
Es geht mir nur um die Zeit zwischen 11:07 und 15:00 Uhr.
Aus meiner Sicht müsste die volle Beatmungszeit verschlüsselt werden, da der Herz-Kreislaufstillstand erst mit Abschalten der lebensverlängernden Apparatur eintrat.
Danke schon im Voraus