abgelehnte OP - Fall soll jetzt ambulant sein

  • Hallo,

    Eine 78-jährige Patientin kam am am 2.8. zur OP bei Rectumprolaps, hat Rectoskopie bekommenschien aber verwirrt und wollte dann auch keine OP machen lassen. Wurde daher am 2.8. um 17 Uhr entlassen.

    Die Kasse will den Fall jetzt unter ambulant abhaken, weil eine Rectoskopie ja eigentlich ambulant gemacht werden könnte.

    Gibt es eine gute Begründung für eine stationäre Behandlung?

    Mit freundlichen Grüßen

    Annette Brüning
    Medizincontrolling
    Katholische Hospitalgesellschaft Suedwestfalen

  • Servus bruening,
    es gibt eine Begründung für die stat. Behandlung: der Behandlungsplan bei Rectumprolaps.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Guten Tag

    Begründung wie folgt.

    Abgrenzung einer nicht-operativ stationären, gegenüber einer ambulanten Behandlung:
    Wenn sich eine Krankenhausbehandlung nach dem ärztlichen Behandlungsplan nicht über Tag und Nacht erstreckt und diese auch nicht auf einer Intensivstation durchgeführt wurde, folgt daraus nicht der zwingende Gegenschluss, dass es sich bei einer nicht-operativen stationären Behandlung um eine ambulante Behandlung handelt.

    Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 24.03.2011, Az. L 5 KR 50/10

    Wünsche einen schönen Wochenstart.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH