Hallo,
Eine 78-jährige Patientin kam am am 2.8. zur OP bei Rectumprolaps, hat Rectoskopie bekommenschien aber verwirrt und wollte dann auch keine OP machen lassen. Wurde daher am 2.8. um 17 Uhr entlassen.
Die Kasse will den Fall jetzt unter ambulant abhaken, weil eine Rectoskopie ja eigentlich ambulant gemacht werden könnte.
Gibt es eine gute Begründung für eine stationäre Behandlung?