Hallo zusammen!
Vielleicht kann mir, wie so oft, hier mal wieder einer helfen.
Gibt es eigentlich irgendwo eine Legaldefinition einer Krankenhausstation?
Also ist festgelgt, was als Station bezeichnet werden darf?
Kann man beispielsweise auch zwei räumlich voneinander getrennte (z.B. 1. Etage und 2. Etage) "Versorgungseinheiten" als eine Station festlegen?
Oder ist z.B. ein Treppenhaus, eine Brandschutztür o.ä. ein Kriterium für eine Station? Hoffe meine Frage ist verständlich und kann beantwortet werden.
Leider hab ich dazu nichts gefunden. Vielleicht hab ich die google auch nur falsch bedient. Würde mich daher über eine Antwort freuen.
Gruß D.M.