Patient wird Dialysepflichtig

  • Hallo myDRG-Forum,

    wie wird bei dem folgenden Fall die Dialyse abgerechnet?

    Ein Pat. wird in einer Klinik zum ersten Mal dialysiert, hier wir die Dialyse kodiert und mit der Krankenkasse abgerechnet.Nun wird der Pat. in die nächste Klinik verlegt, diese hat keine eigene Dialyseeinheit, der Patient wird dafür in ein Dialysezentrum gebracht.Rechnet nun das Dialysezentrum mit der Klinik ab und diese kodiert die Dialysen, oder zählt der Pat. schon als chronischer Pat. und das Zentrum rechnet mit der KfH für Nierenerkrankungen ab? ?(

    MfG

    gabriele

  • Hallo Gabriele,

    soweit ich weiß, wird das je nach Haus unterschiedlich gehandhabt. Da müßten Sie sich erkundigen, wie es bei Ihnen gehändelt wird.

    Liebe Grüße
    Nika :)

  • Vielen Dank Nika für die Antwort,

    kann es in der Tat sein,dass es etwas gibt,was nicht per was auch immer geregelt ist, wenigstens Bundesland einheitlich?

    Das kann ich ja garnicht glauben.

    gabriele

  • Hallo zusammen,

    ist das nicht eine klassische Verbringungssituation? Der Pat. befindet sich in vollstationärer Behandlung und benötigt eine medizinische Leistung, die das Haus nicht erbringen kann. Dann kauft das Krankenhaus diese bei einem externen Dienstleister ein, hier Dialysezentrum und rechnet neben der DRG das Zusatzentgelt für die Dialyse ab. Das Dialysezentrum stellt seine Leistung dem Krankenhaus in Rechnung, die Fahrtkosten trägt das Haus.

    Gruß, Siegfried Stephan

  • Hallo Herr Staphan,

    so viel wie ich weiß, ist es eben nicht so einfach. In Hessen ist es jedenfalls so,das nur bei einem Pat. der noch keine Dialyse hatte, also kein chronischer Dialysepat. ist,von der Klinik kodiert,also mit der KK über das ZE abgerechnet wird.Sobald der Pat. die Klinik verläßt, zählt er als chronisch und die weitere Abrechnung wird vom Dialysezentrum direkt mit der KfH gemacht.

    Es taucht nur jedesmal wieder die Frage von Mitarbeitern auf, wie das im Fall einer Verlegung ist und damit beginnt eine Diskussion und das was vorher klar war, gerät wieder alles durcheinander.Ich wollte gern wissen, ob es dafür eine allgemeine Regelung gibt. Aber so, wie ich das verstanden habe,muß das wohl jede Klinik mit dem KfH selber abklären.

    Na gut, ich fahre jetzt jedenfalls erst einmal in Urlaub und dann gehts frisch, fröhlich weiter. :)

    Ich bedanke mich für die Informationen und das Interesse an meiner Frage.

    Mit freundlichen Grüßen

    gabriele