Hallo MDK-Experten,
ich bearbeite gerade einige "Altlasten" und entdecke Fälle, bei denen eine MDK-Prüfung durch die gesetzlichen KK eingeleitet wurde, die Rechnung auch bezahlt wurde, wir aber nie über das Ergebnis der Prüfung informiert wurden. Kann ich daraus stillschweigend schließen, dass unsere Kodierung und Abrechnung korrekt war und ich eine Aufwandspauschale berechnen kann? Gibt es Fristen dafür? (Ich spreche jetzt von Fällen aus 2009/2010).
Für die noch ausstehenden Fälle aus 2011 habe ich mir Anfang des Jahres die Mühe gemacht, die Krankenkassen anzuschreiben und an die Gutachten erinnert. Im Rahmen einer Fristsetzung kamen dann auch viele (für unser KH positive) Ergebnisse. Meine Vermutung ist, dass viele Krankenkassen nicht infomieren in der Hoffnung, dass dann auch keine 300 € berechnet werden.
Wie wird das in anderen KH gehandhabt?
Interessant für mich wäre eine rechtliche Grundlage, bzw. Fristenregelung.
Danke für alle Rückmeldungen!