kein Ergebnis MDK-Prüfung

  • Hallo MDK-Experten,

    ich bearbeite gerade einige "Altlasten" und entdecke Fälle, bei denen eine MDK-Prüfung durch die gesetzlichen KK eingeleitet wurde, die Rechnung auch bezahlt wurde, wir aber nie über das Ergebnis der Prüfung informiert wurden. Kann ich daraus stillschweigend schließen, dass unsere Kodierung und Abrechnung korrekt war und ich eine Aufwandspauschale berechnen kann? Gibt es Fristen dafür? (Ich spreche jetzt von Fällen aus 2009/2010).

    Für die noch ausstehenden Fälle aus 2011 habe ich mir Anfang des Jahres die Mühe gemacht, die Krankenkassen anzuschreiben und an die Gutachten erinnert. Im Rahmen einer Fristsetzung kamen dann auch viele (für unser KH positive) Ergebnisse. Meine Vermutung ist, dass viele Krankenkassen nicht infomieren in der Hoffnung, dass dann auch keine 300 € berechnet werden.

    Wie wird das in anderen KH gehandhabt?

    Interessant für mich wäre eine rechtliche Grundlage, bzw. Fristenregelung.

    Danke für alle Rückmeldungen!

  • Hallo Maha,
    wir rechnen nach ca. 8 Monaten ohne Antwort eine Aufwandspauschale ab.
    Das geht schneller als alle umständlich anschreiben.
    Die Antwort kommt dann auch meist per DTA oder es wird bezahlt.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo Maha,
    kann ich meiner Vorschreiberin nur zustimmen, nicht erst fragen, abrechnen!
    Die KK meldet sich dann schon, wenn sie nicht zahlen wollen.

  • Danke für die Rückmeldung, dann weiß ich, was ich zu tun habe.....

    Hoffe nur, dass die Fälle, bei denen die Krankenkassen auch auf Widerspruchsschreiben nicht reagiert haben, jetzt nicht noch mal "aufgewärmt" werden und mir doch noch die Gutachten auf den Schreibtisch flattern.

    Sonnige Sommergrüße

  • Hallo Maha,

    das kann passieren!!! Hab ich erlebt. Habe 300€ in Rechnung gestellt und dann kam das Gutachten.
    Daraufhin habe ich auf die "zeitnahe Prüfung" verwiesen, woraus sich ein ellenlanger Schriftverkehr entwickelte und man überlegen muss, ob es den Aufwand wirklich wert ist, denn letzlich muss man überlegen, ob man den Fall verloren gibt, oder bei Rückbuchung/Verrechnung klagt, was dann auch wieder erhebliche Arbeitszeit bindet X( .
    Wir haben jetzt beschlossen, die Erlöse bis zur Verjährung zu kontrollieren. Wenn bis dahin keine Rückbuchung/Verrechnung erfolgt, haben wir gewonnen, verzichten aber auf die 300€ Aufwandspauschale :( .

    Schönes Wochenende

    8) Viele Grüße vom platten Land
    HONK