Verweildauerkürzungen trotz Schwellungs-Dokumentation

  • Hallo liebe Forums-Mitstreiter,

    ich benötige Ihre Hilfe bei Verweildauerkürzungen in der Handchirugie und zwar bei Fällen, die in unserem Bundesland noch nicht dem AOP-Katalog zum Opfer gefallen sind.
    Verweildauerkürzungen bis zum Unterschreiten der uGVD, trotz Schwellungsdokumentationen.

    Der Fall um den es geht, liegt bei einer uGVD von 1 Tg.
    Ich muss zugeben, dass die Wunden in der Regel am ersten postop. Tg. reizfrei und trocken sind - auch in diesem Fall!
    Allerdings herrschen teilweise über das normale Maß hinausgehende Schwellungen vor. Diese werden dann als "massive Schwellungen - stationär beobachtungswürdig" dokumentiert. Teilweise gibt es Umfangsmessungen, in der Regel jedoch nicht.
    Bei einem aktuellen Fall wurde am Donnerstag operiert, am Freitag war die Wunde wie oben beschrieben, allerdings massive Handschwellung, Finger knapp frei. Der Patient blieb über das Wochenende, die Dokumentation gibt auch da unverändert deutliche Schwellungen wieder. Die entlassung folgte am Montag bei abnehmender SChwellungstendenz.

    Der MDK beurteilt, dass die Entlassung am ersten postoperativen Tag hätte erfolgen können, da die Hand nach einer Operation immer deutlichen Schwellungen ausgesetzt ist.

    In diesem Fall widersprachen wir mit dem Hinweis, dass die Pat. Arztanweisungen wiederholt ignorierte (Hochlagerung abgebrochen wegen Rauchergängen). Zusätzlich lag bereits vor Therapiebeginn ein erhöhter CRP vor, der sich am 2.postop.Tg. noch erhöhte. Ferner verwiesen wir auf die massiven Schwellungen, die ambulant über das Wochenende nicht hätten kontrolliert werden können. Der MDK antwortete daraufhin: "Umstände im Vorgutachten gewürdigt - keine neuen medizinischen Aspekte - Widerspruch abgelehnt". X(

    Ich würde in diesem Fall eine Klage lostreten wollen, mache mir aber Gedanken darüber, das die Wunde ja bereits am ersten postop.Tg. schon reizfrei war. Je länger ich darüber nachdenke um so unsicherer werde ich.

    In sämtlichen Foren konnte ich bisher keine verbindlichen Aussagen über Schwellungsgrade finden. Unsere ärztlichen Kollegen fragen sich mittlerweile, was sie noch dokumentieren sollen - Schwellungskontrolle ist in diesen Bereichen wichtig um ggf. Folgeerkrankungen (M. Sudeck) zu vermeiden.
    Hat jemand aus diesem Forum schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir helfen?
    Es ist klar erkennbar, dass die Handchirurgie systematisch in den ambulanten Sektor verschoben werden soll, aber wir sind nicht bereit kampflos unterzugehen.

    Besten Dank im Voraus und ein schönes Wochenende

    8) Viele Grüße vom platten Land
    HONK

  • Hallo Honk,

    wir häufig ist denn diese Schwellungskontrolle ärztlich dokumentiert? Nur einmal täglich bei der Visite oder auch noch nachmittag ein zweites Mal? Wenn aus den Akten erkennbar ist, dass zweimal täglich ein Arzt nach der Hand gesehen hat und auch beschrieben ist, dass die Hand hochgelagert werden soll, dann haben Sie - gerade bei einem Pat. mit non-compliance, der ambulant nicht führbar ist - gute Chancen.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo B.W.

    am ersten postop.Tg. leider nur ein Frühvisiteneintrag.
    Die Tage darauf sind es dann 2 ärztliche Einträge neben Pflegedoku.

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und ein schönes Wochenende!

    8) Viele Grüße vom platten Land
    HONK

  • Hand in Gips UGVD Abschlag

    Guten Morgen an Alle,

    mich würde interessieren ob Ihnen der folgender Visiteneintrag am 1. Post OP Tag für einen weiteren stationären Behandlungstag nach Dupuytren`sche Kontraktur OP an der re. Hand (Rechtshänderin und BMI von 43) ausreicht:

    "Befund: reizlose Wunde, keine Schwellung, keine Einblutung, regelrechte Fingerdurchblutung
    Pat kommt aber mit der vollständig verbunden Hand in Gipsschiene nicht alleine klar, benötigt Hilfe bei der Grundpflege und Essensaufnahme
    Schmerzmittel ausreichend

    VW: Octenisept Desinfektion, steriler Kompressenverband, Fettgaze,
    weiter hier"

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

    PS: berufstätiger Ehemann vorhanden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    was ist denn am 2. Tag anders? Da ist doch auch noch die Schiene und Verband dran, die Patientin rechts händig und der BMI zumindest nicht merklich gesunken.
    Der Mann hat da hoffentlich auch noch seine Arbeit.

    Warum können sie dann die Patientin entlassen, wenn es am Vortag nicht möglich war? Mit ihrer Argumentation müssten sie die Patientin bis zur Funktionswiederherstellung der Hand stationär weiter behandeln.

    Zudem: Die Frage nach dem 1. poTag ist ja nur relevant, wenn sie die Patientin auch noch 1 Tag vor OP aufgenommen haben. Hätten Sie am OP-Tag aufgenommen, würde die Frage nach dem 1. Tag irrelevant sein, weil sie dann auch 1 BT hätten, egal wie. Daher ist das ja auch schon diskutabel. Ich würde ihnen hier wahrscheinlich den ganzen Fall als ambulant präsentieren. Es sei denn, es fehlen noch Informationen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Manchmal brauch man einfach den Ruck eines Dritten um wieder einen klaren Blick zu bekommen. Ziel somit erreicht.

    Um die anderen Fragen noch abschließend zu beantworten. Die Aufnahme erfolgte am OP Tag. Die stationäre Behandlungsindikation wurde aufgrund vorliegender G-AEP Kritieren bestätigt. Nur halt die VWD -verständlicherweise- nicht.