Hallo liebe Forums-Mitstreiter,
ich benötige Ihre Hilfe bei Verweildauerkürzungen in der Handchirugie und zwar bei Fällen, die in unserem Bundesland noch nicht dem AOP-Katalog zum Opfer gefallen sind.
Verweildauerkürzungen bis zum Unterschreiten der uGVD, trotz Schwellungsdokumentationen.
Der Fall um den es geht, liegt bei einer uGVD von 1 Tg.
Ich muss zugeben, dass die Wunden in der Regel am ersten postop. Tg. reizfrei und trocken sind - auch in diesem Fall!
Allerdings herrschen teilweise über das normale Maß hinausgehende Schwellungen vor. Diese werden dann als "massive Schwellungen - stationär beobachtungswürdig" dokumentiert. Teilweise gibt es Umfangsmessungen, in der Regel jedoch nicht.
Bei einem aktuellen Fall wurde am Donnerstag operiert, am Freitag war die Wunde wie oben beschrieben, allerdings massive Handschwellung, Finger knapp frei. Der Patient blieb über das Wochenende, die Dokumentation gibt auch da unverändert deutliche Schwellungen wieder. Die entlassung folgte am Montag bei abnehmender SChwellungstendenz.
Der MDK beurteilt, dass die Entlassung am ersten postoperativen Tag hätte erfolgen können, da die Hand nach einer Operation immer deutlichen Schwellungen ausgesetzt ist.
In diesem Fall widersprachen wir mit dem Hinweis, dass die Pat. Arztanweisungen wiederholt ignorierte (Hochlagerung abgebrochen wegen Rauchergängen). Zusätzlich lag bereits vor Therapiebeginn ein erhöhter CRP vor, der sich am 2.postop.Tg. noch erhöhte. Ferner verwiesen wir auf die massiven Schwellungen, die ambulant über das Wochenende nicht hätten kontrolliert werden können. Der MDK antwortete daraufhin: "Umstände im Vorgutachten gewürdigt - keine neuen medizinischen Aspekte - Widerspruch abgelehnt".
Ich würde in diesem Fall eine Klage lostreten wollen, mache mir aber Gedanken darüber, das die Wunde ja bereits am ersten postop.Tg. schon reizfrei war. Je länger ich darüber nachdenke um so unsicherer werde ich.
In sämtlichen Foren konnte ich bisher keine verbindlichen Aussagen über Schwellungsgrade finden. Unsere ärztlichen Kollegen fragen sich mittlerweile, was sie noch dokumentieren sollen - Schwellungskontrolle ist in diesen Bereichen wichtig um ggf. Folgeerkrankungen (M. Sudeck) zu vermeiden.
Hat jemand aus diesem Forum schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir helfen?
Es ist klar erkennbar, dass die Handchirurgie systematisch in den ambulanten Sektor verschoben werden soll, aber wir sind nicht bereit kampflos unterzugehen.
Besten Dank im Voraus und ein schönes Wochenende