Guten Tag Forum-Teilnehmer,
ich beschäftigee mich gerade mit dem §3 und der Erstellung der B1 in der budgetneutralen Phase!
Folgendes ist mir einfach nicht verständlich. Ich treffe in meinem Beispiel die Entscheidung 2013 umzusteigen!. Und zwar abgeschrieben aus der B1:
Anpassung des Gesamtbetrages (§3 Absatz 2):
1 Gesamtbetrag für das laufende Jahr
2 abz. Leistungsverlagerungen
3 abz. Ausgliederung ausländischer Patienten
4 +/- Aus/Wiedereingliederung von Zu- und Abschlägen
+/- Modelle, Integrationsverträge
7 = Ausgangsbetrag für Vereinbarung nach §3
Hier meine konkreten Fragestellungen:
1. Zeile 1: Ich trage ein das Gesamtbudget aus K5 der LKA für 2012 (Erstellungsweise unverändert zu den Vorjahren)
Und nun...
2. Zeile 2: Lt. §6 (1) BPflV Fassung 31.12.2012 sind diese doch auch schon in der LKA abzuziehen?!? Ist das doppelt oder verstehe ich die BPflV falsch? Sollte ich etwas falsch verstehen und diese Regelung gibt es in der LKA nicht, entsteht schon die nächste Frage: Warum steht hier nur ein Minus? Könnten theoretisch nicht auch ambulante Leistungen wieder hineingenommen werden?
3. Zeile 3: Auch diese Zeile ist in der Fassung 31.12.2012 in §3 (4) BPflV schon enthalten! Ist doch auch doppelt?!?!
4. Zeile 4: Welche Zu- und Abschläge sind gemeint? Z. B. der Qualitätssicherungszuschlag? Mir erscheint das nicht logisch, warum sollten diese abgezogen bzw. addiert werden? Diese erscheinen doch separat auf der Rechnung und sind im Gesamtbetrag der LKA eben deshalb auch nicht enthalten?!
5. Zeile 5: Lt. §6 (1) BPflV Fassung 31.12.2012 sind diese doch zumindest die IV-Verträge auch schon in der LKA in dieser Art und Weise zu berücksichtigen?!? Ist das doppelt oder verstehe ich die BPflV falsch? Wenn ich etwas falsch verstehe, warum Addition und Subtraktion?
Zu guter letzt wäre ich dankbar wenn mir jemand die Formulierung aus §3 (2) Satz 4 erläutern würde, welcher die nächsten Schritte in der B1 erläutert. Ich markiere die Stellen entsprechend:
Der vereinbarte Gesamtbetrag ist sachgerecht aufzuteilen auf
1. Erlöse für Entgelte nach § 7 Satz 1 Nummer 1 und 2 (Erlösbudget), einschließlich noch nicht ausgegliederter sonstiger Zu- und Abschläge nach § 7 Satz 1 Nummer 3; das Erlösbudget umfasst auch die effektiven Bewertungsrelationen,
2. Erlöse für Entgelte nach § 7 Satz 1 Nummer 4 (Erlössumme nach § 6 Absatz 3).
Der Gesamtbetrag und das Erlösbudget nach Satz 4 Nummer 1 sind um Ausgleiche und Berichtigungen für Vorjahre zu verändern; bei einer Berichtigung ist zusätzlich zu der Berichtigung des bisherigen Budgets (Basisberichtigung) ein entsprechender Ausgleich durchzuführen.
So, das wäre es dann erstmal Hoffe meine Fragestellungen/Unklarheiten wurden deutlich und ich bekomme endlich Licht ins Dunkle :wacko:
Dankeschön und freundliche Grüße
Lui