Stationäre Aufnahme nach ambulanter OP, aber kein Zusammenhang

  • Hallo zusammen,

    Wir haben bei einem Patienten eine Koloskopie als ambulante OP abgerechnet. Die Op war morgens. Abends kam der Patient notfallmäßig wg. einer Arterienstriktur und wurde stationär aufgenommen - DRG-Fall. Die Krankenkasse will nun, dass wir die Rechnung für die ambulante OP stornieren und die Kolo mit in den DRG-Fall packen!?

    Beides hat doch nichts miteinander zu tun - auch wenn es leider am gleichen Tag war, oder? ?(

    F.K.

    Einmal editiert, zuletzt von f.kempkes (10. August 2012 um 14:48)

  • Hallo f.kempkes,

    nach § 7 Abs. 3 des Vertrages über ambulantes Operieren nach § 115b SGB V wird die ambulante OP nicht vergütet, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem statioären Aufenthalt steht. Dies ist hier wohl nicht der Fall, so dass Sie auf getrennte Vergütungen für beide Sachverhalte bestehen können.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Forum,
    zu diesem Thema würde ich gern eine Frage anschließen:

    Patient kommt vormittags zur Kniearthroskopie und darf spätnachmittag das Haus wieder verlassen - der Fall läuft zunächst als ambulante OP. Am darauffolgenden Tag stellt er sich wegen postoperativen Beschwerden vor und muss stationär bleiben.

    Der Fall wurde mit Datum der Kniearthroskopie (also einen Tag rückwirkend) in stationär gewandelt - ist das der korrekte Weg?
    M. E. wird doch nur eine Fallumwandlung durchgeführt, wenn der Patient an demselbenTag stationär aufgenommen wird, oder?!

    Danke vorab für Ihre Antworten!
    Gruß,

    Babsi07

  • Mein Kommentar liefert folgende Aussage:

    Erfolgt die stationäre Aufnahme im Anschluss an die ambulante Operation erst am nächsten Kalendertag, erfolgt deren Vergütung am Operationstag.

    Der stationäre Aufenthalt am Folgetag wird ebenfalls vergütet, allerdings in Form einer DRG ohne operativen Anteil.


    MfG

    ruesay

  • Danke - dann werde ich sowohl die ambulante OP als auch den stationären Fall abrechnen.
    MfG
    Babsi07