Hallo zusammen,
Wir haben bei einem Patienten eine Koloskopie als ambulante OP abgerechnet. Die Op war morgens. Abends kam der Patient notfallmäßig wg. einer Arterienstriktur und wurde stationär aufgenommen - DRG-Fall. Die Krankenkasse will nun, dass wir die Rechnung für die ambulante OP stornieren und die Kolo mit in den DRG-Fall packen!?
Beides hat doch nichts miteinander zu tun - auch wenn es leider am gleichen Tag war, oder?
F.K.