Hallo zusammen,
mich würde mal die Meinung der versammelten Experten hier interessieren bei folgender Fallkonstellation.
Pat. wird in Reha verlegt, Reha hat keinen Platz frei, Übernahme erfolgt jenseits der oGVD.
MDK kommt und streicht einige Tage raus, da eine frühere Verlegung medizinisch möglich gewsen wäre.
Wenn aber die Rehaklinik partout kein Einzelzimmer für den MRSA-Petienten frei hat - wer haftet, bzw. bezahlt dann für die organisatorischen Mängel (so wird das doch immer gern bezeichnet, wenn die Ressourcen nicht ausreichen)?
Laufen hier derzeit Klagen?
Danke für Informationen.