Frühere Verlegung NICHT möglich wegen Organisationsproblem in aufnehmender Klinik

  • Hallo zusammen,
    mich würde mal die Meinung der versammelten Experten hier interessieren bei folgender Fallkonstellation.
    Pat. wird in Reha verlegt, Reha hat keinen Platz frei, Übernahme erfolgt jenseits der oGVD.
    MDK kommt und streicht einige Tage raus, da eine frühere Verlegung medizinisch möglich gewsen wäre.

    Wenn aber die Rehaklinik partout kein Einzelzimmer für den MRSA-Petienten frei hat - wer haftet, bzw. bezahlt dann für die organisatorischen Mängel (so wird das doch immer gern bezeichnet, wenn die Ressourcen nicht ausreichen)?

    Laufen hier derzeit Klagen?

    Danke für Informationen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    in der Psychiatrie gibt es derartige Problemfälle häufig, wenn nämlich für einen stationären Patienten ein Heimplatz gefunden werden muss und dieser nicht rechtzeitig bzw. zum Wunschtermin bzw. zum vom MDK nachträglich verfügten Verlegungstermin verfügbar ist.

    Hierzu ist einschlägig das BSG-Urteil vom 28.2.2007 (B3 KR 15/06 R): "Der Umstand, dass bei einem nicht mehr behandlungsbedürftigen Patienten der Entlassung aus dem Krankenhaus das Fehlen einer geeigeneten Unterkunft entgegensteht, begründet keinen Anspruch auf weitere Vergütung für stationäre Behandlung." (Leitsatz 2)
    Weiter heisst es dort (Satz 19): "Das Vergütungsrisiko für eine nicht notwendige Krankenhausbehandlung trägt vielmehr das Krankenhaus".
    Und im Satz 5:"Eine Entlassung dorthin sei ausschließlich an organisatorischen Gründen gescheitert, für die die Krankenversicherung nicht einzutreten habe".

    Hier gibt es eine klare Regelungslücke, die eigentlich nur zugunsten der KK auslegbar ist.

    Und so bleiben die Psychiatrien immer wieder auf vielen Behandlungstagen sitzen, weil organisatorische Gründe eine Entlassung verhindern, die betreffenden Zeiten aber nicht von den KK bezahlt werden müssen.

    Beste Grüße - NV

  • Hallo,
    hier geht es explizit nicht um einen Heimplatz oder um eine ambulante Versorgungsmöglichkeit. Das Thema ist ja geklärt, dass hier permanenter Abrechnungsbetrug vorliegt, um es mal so krass zu sagen.
    Denn Sie rechnen den Aufenthalt ja in der vollen Länge ab und kürzen die Wartezeiten nct in vorauseilendem Gehorsam raus.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    ich dachte es gibt evtl. Parallelen weil es auch in Ihrem Fall um ein organisatorisches Verlegungshindernis geht.

    Und Sie haben natürlich recht, in der Psychiatrie (zumindest bei uns) werden Patienten solange stationär behandelt, wie es ihr Krankheitsbild erfordert. Eine Heimverlegung kommt nach unserer überholten medizinischen Einschätzung erst in Frage, wenn sie vertretbar und möglich ist. Nicht so beim MDK. Zitat: "Suizidal kann man auch im Heim sein."

    Beste Grüße - NV