Hallo liebes Forum,
wir haben ein Gutachten bzgl. Fallzusammenlegung gewonnen und die DRG hat sich in beiden Fällen nicht verändert. Daraufhin haben wir die 300 Euro in Rechnung gestellt. Nun kommt vom MDK eine erneute Anforderung der Patientenakte. Nach Rücksprache mit dem MDK hat die Krankenkasse Widerspruch eingelegt. Ist das korrekt...
Eine schöne Adventszeit
Hallo,
also offensichtlich hat die Kasse das Gutachten ja an Sie weitergegeben, warum sonst können Sie die 300 Euro in Rechnung stellen. Ob sie dann im Nachhinein nochmal einen Widerspruch einlegen kann, weiß ich nicht. Von der Logik her würde ich nein sagen, denn sie hatten das GA ja in der Hand. Da müssen die halt ihre internen Abläufe überprüfen und so ein GA gar nicht erst rausgeben. Und die 6-Wochen-Frist ist ja ebenfalls abgelaufen.