Widerspruchsgutachten

  • Hallo liebes Forum,

    wir haben ein Gutachten bzgl. Fallzusammenlegung gewonnen und die DRG hat sich in beiden Fällen nicht verändert. Daraufhin haben wir die 300 Euro in Rechnung gestellt. Nun kommt vom MDK eine erneute Anforderung der Patientenakte. Nach Rücksprache mit dem MDK hat die Krankenkasse Widerspruch eingelegt. Ist das korrekt... ?(

    Eine schöne Adventszeit


    Hallo,

    also offensichtlich hat die Kasse das Gutachten ja an Sie weitergegeben, warum sonst können Sie die 300 Euro in Rechnung stellen. Ob sie dann im Nachhinein nochmal einen Widerspruch einlegen kann, weiß ich nicht. Von der Logik her würde ich nein sagen, denn sie hatten das GA ja in der Hand. Da müssen die halt ihre internen Abläufe überprüfen und so ein GA gar nicht erst rausgeben. Und die 6-Wochen-Frist ist ja ebenfalls abgelaufen.

    OKIDOCI 8)


  • Hallo,

    also offensichtlich hat die Kasse das Gutachten ja an Sie weitergegeben, warum sonst können Sie die 300 Euro in Rechnung stellen. Ob sie dann im Nachhinein nochmal einen Widerspruch einlegen kann, weiß ich nicht. Von der Logik her würde ich nein sagen, denn sie hatten das GA ja in der Hand. Da müssen die halt ihre internen Abläufe überprüfen und so ein GA gar nicht erst rausgeben. Und die 6-Wochen-Frist ist ja ebenfalls abgelaufen.


    Hallo,

    wir bekommen die Gutachten auch vom MDK zugeschickt, wie es jauch auch, zumindest hinsichtlich einer Ergebnismitteilung, in § 277 Abs. 1 SGB V vorgeschrieben ist.

    Selbst wenn die KK das Gutachten weiterleitet, heißt das nicht, dass sie damit einverstanden ist. Ich bin wie MiChu der Meinung, dass auch die Krankenkasse einem Gutachten widersprechen kann bzw. dieses nicht akzeptieren muss.

    Letztlich muss man immer im Auge behalten, dass nicht der Gutachter entscheidet, sondern die KK, sie ist Herrin des Verfahrens. Die KK wird allerdings bei einem Sozialgerichtsverfahren in argumentative Schwierigkeiten geraten, wenn sie eigene medizinische Gedanken entwickelt, die zudem noch der Auffasssung von MDK und Krankenhaus entgegen stehen.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Guten Abend,

    die Kassen schreibt eigentlich meistens (sinngemäß): Wir habe das Gutachten vorliegen und schließen uns dem Gutachten an.... und dann kommt das Gutachten in der Anlage.

    Wenn die Kasse mit dem GA nicht einverstanden ist, sollte sie das richten, bevor sie so etwas ans Krankenhaus schreibt, oder zumindest: es liegt das GA vor, aber wir sind damit nicht einverstanden und haben ein neues GA in Gang gesetzt, spätere Mitteilung folgt. Was aber nicht geht, ist zu schreiben "wir schließen uns an" und dann wochen später zu schreiben "ätsch, doch nicht."

    OKIDOCI 8)