vorstationäre Abrechnung von CT und MRT Leistungen DKG-NT

  • Hallo,

    und herzlich willkommen hier im Forum.

    In der "Gemeinsame Empfehlung über die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung" steht ausdrücklich

    "Ausgenommen sind Leistungen nach Maßgabe des § 5 der Allgemeinen Tarifbestimmungen des DKG-NT I (z.B. Kontrastmittel) 1)

    1) Diese Leistungen werden nach dem Einstandspreis des jeweiligen Krankenhauses vergütet"

    Also kurz gesagt ja

    Gruß

    S. Lindenau