- kann ich bei der Abrechnung der 5700 und der 5731 zusätzlich Sachkosten von Kontrastmittel abrechnen?
Danke!
Gruss
- kann ich bei der Abrechnung der 5700 und der 5731 zusätzlich Sachkosten von Kontrastmittel abrechnen?
Danke!
Gruss
Hallo,
und herzlich willkommen hier im Forum.
In der "Gemeinsame Empfehlung über die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung" steht ausdrücklich
"Ausgenommen sind Leistungen nach Maßgabe des § 5 der Allgemeinen Tarifbestimmungen des DKG-NT I (z.B. Kontrastmittel) 1)
1) Diese Leistungen werden nach dem Einstandspreis des jeweiligen Krankenhauses vergütet"
Also kurz gesagt ja
Gruß
S. Lindenau
prima, habe es auch so gesehen bzw. gehandhabt
Vielen Dank!