DKR-Psych 2013 veröffentlicht

  • Hallo Dr. G,

    das glaube ich nicht, denn erstmals in die Einleitung der DKR-Psych wurde folgende Passage aufgenommen: "Es kann bei Redaktionsschluss nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Nachgang noch weitere Änderungen aus der Verabschiedung des Psych-Entgelt-Systems, der ICD-10-GM oder des OPS jeweils in den Versionen 2013 ergeben. Gegebenenfalls nachträglich notwendige Änderungen der DKR-Psych werden gesondert bekannt gegeben."

    Die Ergänzungsvereinbarung vom 16.03.2012 zur Einführung des Psych-Entgeltsystems endet gem. § 9 Abs. 2 ja bekanntlich automatisch zum 31.12.2012. Daher ist es ohnehin unumgänglich, dass Regelungen zur Fallzusammenführung begründet sein müssen, ansonsten dürften diese ja nicht angewendet werden.

    Eines ist aber sicher: Es darf bestimmt keiner, wie er will... :) Sonst wäre ja auch klar, wie es jeder machen würde... :D

    Ihnen ein schönes Wochenende.

    MfG,

    ck-pku