Guten Tag miteinander,
InEK veröffentlichte heute die Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik 2013.
http://www.gdrg.de/cms/Psychiatri…/DKR-Psych_2013
Guten Tag miteinander,
InEK veröffentlichte heute die Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik 2013.
http://www.gdrg.de/cms/Psychiatri…/DKR-Psych_2013
Wie zu befürchten war ohne Hinweise zur Berechnung der Wochenraster bei Wiederaufnahmen. Da darf dann jeder wie er will.
Hallo Dr. G,
das glaube ich nicht, denn erstmals in die Einleitung der DKR-Psych wurde folgende Passage aufgenommen: "Es kann bei Redaktionsschluss nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Nachgang noch weitere Änderungen aus der Verabschiedung des Psych-Entgelt-Systems, der ICD-10-GM oder des OPS jeweils in den Versionen 2013 ergeben. Gegebenenfalls nachträglich notwendige Änderungen der DKR-Psych werden gesondert bekannt gegeben."
Die Ergänzungsvereinbarung vom 16.03.2012 zur Einführung des Psych-Entgeltsystems endet gem. § 9 Abs. 2 ja bekanntlich automatisch zum 31.12.2012. Daher ist es ohnehin unumgänglich, dass Regelungen zur Fallzusammenführung begründet sein müssen, ansonsten dürften diese ja nicht angewendet werden.
Eines ist aber sicher: Es darf bestimmt keiner, wie er will... Sonst wäre ja auch klar, wie es jeder machen würde...
Ihnen ein schönes Wochenende.
MfG,
ck-pku