Stenosenoperation Gehörgang re. mit Exostosen-beseitigung, Spalthauttransplantation in ITN

  • Hallo und einen schönen guten Tag
    ich bräuchte ihre fachliche Meinung zur Kodierung folgender Maßnahme : Nach Abschluss der Erweiterung werden der vordere und hintere Gehörgangshautlappen reponiert. Zusätzlich wird nun retroauriculär Spalthaut entnommen. Es werden 2 kleinflächige Spalthautläpp-chen im Bereich des Gehörgangsbodens und an der Gehörgangshinterwand als freie Hauttransplantate eingesetzt.
    Kodiert wurde hier 5-902.14, ich bin mir aber unsicher ob dieser OPS zutrifft ? Er würde einen ordentlichen Mehrerlös bringen. Mich stört die Formulierung "Spalthaut auf granulierendes Hautareal.
    vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus
    danio

  • Hallo,
    nehmen Sie 5-901.04 für die Entnahme und 5-902.04 für die Transplantationsstelle.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Moin danio,

    der Kode "Spalthaut auf granulierendes Hautareal" ist wahrscheinlich ein Versehen. Wenn man eine knöcherne Gehörgangserweiterung und Exostosenabtragung durchführt, liegt eigentlich immer blanker Knochen vor, der dann gedeckt werden muss (mit Temporalisfaszie, Spalthaut etc.).

    Nichtsdestotrotz ist die Spalthautentname zusätzlich kodierbar, allerdings nur die Empfängerstelle, wenn in gleicher Sitzung entnommen.
    Ich würde hier auch die 5-902.04 nehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    J. Stumper

  • Hallo Herr Stumper
    "Nichtsdestotrotz ist die Spalthautentname zusätzlich kodierbar", ist das nicht ein Widerspruch ? Oder meinten sie die Anlage der Spalthaut? Ich hätte entweder nur die Spalthautennahme kodiert, also die 5-901.04 oder eben die Anlage der Spalthaut ( da ja in der gleichen Sitzung entnommen.)Mich hat an dieser Op nur verunsichert, dass normalerweise die Entnahme Temporalisfaszie kodiert wird und nicht deren Anlage, dass aber bei der Spalthaut nicht so ist. Die Anlage der Spalhaut ist erlösrelevant , würde ich nur die Entnahme ( analog zur Entnahme einer Temporalsifaszie ) kodieren würde sich am Erlös nichts ändern.
    mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für die Antworten
    Danio

  • Hallo danio,

    ich meinte, dass die Verwendung von Spalthaut (in diesem Fall Transplantation an der Empängerstelle) kodierbar ist, da die Prozedur nicht typischerweise Bestandteil der Exostosenabtragung ist. Der MDK wird das aber sehr wahrscheinlich anders sehen... ;)

    Viele Grüße

    J. Stumper

    Einmal editiert, zuletzt von J. Stumper (31. Oktober 2012 um 08:29) aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler