Hallo zusammen,
einige Regelungen zur FZF über den Jahreswechsel sind mir unklar. Aus gutem Grund wurde dieser im DRG-System ausgeschlossen, aber PEPP macht´s möglich...
1. Falls es zu einer FZF von Fällen aus verschiedenen Jahren kommt, muss eine Neueinstufung mit den Daten aller zusammenzuführenden Aufenthalte erfolgen - vgl. §2(3) PEPPV 2013.
Was geschieht mit den ICD- und OPS-Codes? Müssen diese auf das Jahr mit der ersten Aufnahme umkodiert werden?
Erfolgt die Gruppierung nach dem Jahr der ersten Aufnahme? Bräuchte man dazu einen umgekehrten Übergangsgrouper, der z.B. Daten aus 2014 nach 2013 gruppiert?
2. Bei "Langzeitüberliegern" wird der Fall am zweiten Jahreswechsel virtuell beendet und abgerechnet - vgl. §4.
Beginnt dann am folgenden 1. Januar ein neuer Fall wieder mit Tag 1 (=höhere BWR)?
Vielleicht stehe ich aber auch nur auf der Leitung...
Beste Grüße - NV