Hallo liebes Forum,
gibt es irgentwelche gesetzlichen Grundlagen für die Abrechnungen in der Belegabteilungen und anderen Fachgruppen?
Wir haben eine onkologische Belegabteilung, die entsprechend der Beleg-DRG abgerechnet wird. Es kommt vor, dass während dieses Aufenthaltes eine Strahlentherapie beginnt. Die Strahlentherapie befindet sich in einer Praxis außerhalb. Wird diese Strahlentherapie nun bei uns mitverschlüsselt und die Strahlentherapie per Aufwand von uns bezahlt, oder rechnet die Strahlentherapie selbst mit den Kassen ab und wir berechnen nur die Belegdrg ohne Strahlentherapie.
Als was ist dies abrechnungstechnisch zu sehen, Verbringung? Konzil? Wer rechnet die Strahlentherapie ab?
Vielen Dank