Liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zur Kodierung von Intelligenzstörungen und tief greifende Entwicklungsstörungen in der Erwachsenenpsychiatrie.
Patienten mit Intelligenz- und Entwicklungsstörungen werden bei uns auf einer auf diese Patientengruppe spezialisierten Station behandelt. Kodiert wird dies aber ausschließlich als Nebendiagnose (beeinflussen Patientenmanagement) im Rahmen der Behandlung anderer psychiatrischer Erkrankungen (HD: organische Persönlichkeitsstörungen, Depressionen, schizophrener Formenkreis).
Wie man im Abschlussbericht des InEK nachlesen kann, gibt es jedoch auch Fälle indenen diese Intelligenzstörungen und tief greifende Entwicklungsstörungen als Hauptdiagnose kodiert werden. Diese steuern eine völlig andere PEPP an, die PA01A und PA01B. Datenbasis für deren Kalkulation ist recht klein, jeweils etwas über 300 Fälle.
Ich frage mich, in welchen Fällen tatsächlich ein derartige Diagnose als HD kodiert werden kann. Mir fallen da eigentlich nur spezielle Aufenthalte zur Diagnostik von Intelligenz- und Entwicklungsstörungen ein.
Wie handhaben andere Häuser die Kodierung dieser Fälle?
Vielen Dank für die Rückmeldungen
Freundliche Grüße