Guten Tag,
ist die Abrechnung der P67D an weitere Bedingungen geknüpft außer der tatsächlich erfolgten Verlegung vom Kreißsaal auf Station?
Muss etwa diese Verlegung außer der routinemäßigen Versorgung spezielle Gründe haben? Oder reicht es z.B. wenn die Mutter keine ambulante Geburt wünscht? Im konkreten Fall will eine Kasse eine medizinische Begründung für die Abrechnung dieser DRG einholen. Abgesehen davon, dass diese MBEG Sache der Länderverträge sind, gibt es in Schleswig-Holstein m.E. keine derartige Vereinbarung.
Und nochmal: reicht es z.B. dass routinemäßige Versorgung stattfand oder dass die Mutter keine ambulante Geburt wollte/konnte?
Was könnte es ansonsten noch für Gründe geben?
Mille