Hallo liebe Forummitglieder,
mich beschäftigt die Auslegung des Passus
"Es kommen mindestens ein Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlichen oder psychologischen Behandlung und zeitlich aufwendige pflegerisch-erzieherische Begleitung zur Anwendung. Sofern ärztlich indiziert kommen auch Therapieverfahren einzeln oder in der Kleinstgruppe (selten und nur bie stetiger Möglichkeit der Ablösung durch Einzelbetreuung) durch andere Berufsgruppen zur Anwendung"
aus dem Kode 9-67 Intensivbehandlung KJP.
Was mir nicht klar wird ist, in welchem Zeitraum diese Therapieverfahren zur Anwendung kommen müssen. Bei den Kodes der Regelbehandlung (KJP) ist klar formuliert, dass diese wöchentlich zur Anwendung kommen müssen. Beim Intensivkode könnte ich es so verstehen, dass diese etweder während des gesamten Aufenthalts, oder an jedem Tag, oder für jeden einzelnen Kode zur Anwendung kommen müssen.
Sollte es so zu verstehen sein, dass diese für jeden einzelnen Kode zur Anwendung kommen müssen, was ist dann mit einem Kode z.B. für Einzelbetreuung > 1h an 3 Tagen die Woche. Muss dann an jedem dieser 3 Tage auch ein Verfahren aus dem Bereich der ärztlichen oder psychologischen Behandlung stattfinden, oder reicht es einmal in den 3 Tagen.
Ich hoffe meine Frage ist einigermaßen verständlich.
Herzliche Grüße und schon mal vielen Dank für Ihre Meinungen
OPS-Tine