Bei einem Patienten mit großflächiger Hautverbrennung am Unterschenkel wird die biosynthetische Kunthaut Integra (eine aus Rinderkollagen und einem Bestandteil von Haifischknorpeln gezüchtete Kunsthaut) zur primären Deckung des Hautdefektes eingesetzt. Diese heilt jedoch nicht ein und muss wieder operativ entfernt werden. Kann diese Komplikation mit dem Kode T85.6 kodiert werden? Einerseits handelt es sich ja nicht um ein internes Implantat, andererseits werden unter dem Code auch z. b. Dauernähte angeführt. Wir haben ursprünglich den Code T86.52 eingesetzt (Verlust eines Hauttranspantates), dies wurde jedoch vom MDK als ungültig eingestuft, da es sich bei dem biosynthetischen Material nicht um ein Transplantat handelt.
Da die Verbrennungs-DRG ccl-getriggert ist, hat die Frage höchste Relevanz, wer hat einen guten Vorschlag?
Areiter