Hallo,
seit ein paar Tagen grüble ich über einem Problem, dass ich nicht lösen kann, aber vielleicht kann mir ja hier im Forum jemand helfen. Falls die Idee zu dumm ist, hoffe ich, dass Ihr zumindest etwas Spass daran habt
Grundsätzlich geht es hier nur um die Abrechnung von stationären Behandlungsfällen mit privaten Krankenversicherungen. Die Kürzung von Belegtagen bei den GKV wird durch das Wirtschaftlichkeitsgebot §12 SGB V gedeckt. Dieses gilt aber nicht für die PKV.
Jetzt habe ich den Gedanken, dass die PKV ja die tatsächlich erbrachte Leistung zahlen muss, da der mündige Privatpatient ja nicht gegen seinen Willen im Krankenhaus festgehalten und die Leistung tatsächlich erbracht wurde.
Gedankenspiel: Wenn jemand in Urlaub fährt und in ein Hotel geht, sagen wir 14 Tage, kann er auch nicht sagen, ich zahle nur 10 Tage, weil das hätte auch zur Erholung gereicht....
Also die Frage ist, auf welcher rechtlichen Grundlage kürzen eigentlich die PKV Belegungstage?
Schöne Grüße
Galaxius