Guten Tag an alle,
ich habe ein Problem bzw. eine Nachfrage zur Möglichkeit einer ambulanten Abrechnung. Wie sind ein Krankenhaus innerhalb eines Verbundes, für ausgewählte Befundungen wird innerhalb des Verbundes ein Tele-Konsil zwischen den Häusern genutzt, z. B. in der Stroke-Unit. Dieses Verfahren bindet naturgemäß technische (Finanzierung) und persönliche (Arztzeit) Mittel. Seitens der Leistungsabteilung stellt sich hier die Frage, wie diese Aufwendungen im ambulanten Sektor gegenfinanziert werden können wenn Patienten nach einem Tele-Konsil nicht stationär behandelt werden müssen? Gibt es Möglichkeiten, dieses Tele-Konsil mittels einer EBM-Ziffer den Kostenträgern und mittels einer DKG-NT-Ziffer den Beteiligten untereinander zu kommunizieren und ggf. zu berechnen?
Vielen Dank im Voraus.
MfG stei-di