Hallo,
wäre eigentlich was für Off-topic, wenn es nicht so traurig wäre.
Ich habe ein Schreiben einer PKV erhalten, in dem die Ablehnung der anderen neurologischen Komplexbehandlung abgelehnt wird mit foglender Begründung:
ZitatNach DKR P001 kann ein OPS-Schlüssel nur dann kodiert werden, wenn er chirurgischer Natur ist, ein Eingriffsrisiko birgt, ein Anästhesierisiko birgt oder Geräte oder eine spezielle Ausbildung erfordert. Dies schließt diagnostische, therapeutische und pflegerische Prozeduren ein.
Der genannte OPS-Schlüssel 8-98b.10 kann daher nicht berücksichtigt werden.
Was soll man hier schicken? Widerspruch? Schulungsangebote? oder gleich den Anwalt?