Hallo Forum
bei uns wurde ein Fall behandelt, der nicht als AOP über die Krankenkasse abgerechnet werden kann, da nicht im Katalog. (5-790.1k)
Wir haben diesen Fall über die KV im Rahmen eines Notfalles ( notwendig, am gleichen Tag ) abgerechnet.
Die KV streicht die 05211 mit Begründung, dass im Notfall nur die Notfallpauschalen abgerechnet werden dürfen ( 01210 ) - das ist doch wieder Benachteiligung eines Krankenhauses, da im Niedergelassenen bereich möglich.
Wie sehen Sie das / ihr das ??
Vielen Dank für zeitnahe antworten - gerne auch als PN