intraoperative Organverletzung

  • Hallo liebes Forum,

    habe diese Frage zwar schon gestellt, heute aber mit Erschrecken festgestellt, das ich sie an völlig falscher Stelle gepostet habe
    Also nochmal:
    Eine Patientin wurde wegen eines Ovarial-Ca vom Längsschnitt aus ausgedehnt operiert. Intraoperativ kam es zur einer- zunächst unbemerkten - Milzverletzung, weshalb die Patientin noch am gleichen Tag relaperotomiert und splenektomiert wurde.

    Bislang dachte ich, daß intraoperative Organverletzung mit T81.2 hinreichend verschlüsselt sei. Meine Kollegen meinen jetzt, das man hier die S36.03 verwenden sollte.

    Welcher ICD ist jetzt richtig: T81.2 oder S36.03 oder beide?


    :(
    Hoffe auf Hilfe
    U. Runge

  • Hallo Frau Runge,

    Im Kontext des ICD 10 ist eine intraoperative Komplikation mit einem Kode aus T80-T88 (Komplikationen bei chirurgischem Eingriff ...) zu verschlüsseln, damit ist m.E. die T81.2 korrekt.

    Mit freundlichen Grüßen,

    P. Möckel

  • Hallo Frau Runge,

    da würde ich evtl. beide Codes angeben, denn der S36.03 spezifiziert den T81.2
    Wenn bei Angabe beider Codes das Relativgewicht erhöht wird (von B nach A-DRG) würde ich mich für T81.2 entscheiden, da S36.- auch andere Verletzungen beinhaltet.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,

    beide Kodes zu nehmen verbietet sich und ist überflüssig, meiner Meinung nach.
    In den DKR 1919a steht, dass die Kategorie T80-T88 nur verwendet werden soll, wenn "kein spezifischer Kode aus einem anderen Kapitel zur Verfügung steht".
    Die Frage, welcher der Kodes zu verwenden ist, ist eine Auslegungssache:
    In 1919 sind spezifischere Kodes aufgeführt. Die Sxx.- findet sich darin nicht. In der Tat beschreibt S36.03 den Verletzungsort aber genauer und die Therapie ist soundso dieselbe. Die T81.2 kodiert dabei die Verletzungsart besser. Ich bin der Meinung, dass S36.03 das Problem besser und spezifischer beschreibt. Zumal eine andere Verletzungsart als während der Op eher unwahrscheinlich ist. Es ändert sich aber nichts an der DRG für Sie. Erst als Spätkomplikation wird es interessant.

    Gruß aus Bad Wildungen

    B. Domurath

  • Hallo nochmals,

    es ist wie so oft: alles hat Vor- und Hinterteile. Da der OPS für die Splenektomie den Ort ebenfalls angibt, wäre T81.2 auch ausreichend.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Frau Runge,

    da ich auch keine gute Lösung parat hatte, das Problem mich aber interessierte, habe ich beim DIMDI angefragt. Dort wird die Auffassung vertreten, T81.2 allein sei ausreichend, wohl wissend, dass es auch gute Argumente für eine andere Auffassung gibt.

    Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann