Optionshäuser 2013

  • Hallo liebe PEPP-Gemeinde,

    ist es möglich heraus zu finden wieviel Häuser 2013 auf das PEPP-System umgestellt haben?

    Und als große Zugabe: Welche Häuser sind das? :thumbup:

    Gibt es da utopischerweise irgendwie eine Art Liste? Oder sind diese Häuser bestrebt anonym zu bleiben? 8)


    Vielen Grüße :)

  • Hallo LisaStudent,

    Ihre Frage kann aus verschiedenen Gründen hier nur bedingt beantwortet werden. Der Hauptgrund ist sicher auch darin begründet, dass Krankenhäuser auch unterjährig die Einführung des neuen Vergütungssystem verlangen können (§ 3 Abs. 1 Satz 3 BPflV).
    Aus politischen und solidarischen Gründen haben viele Krankenhäuser für das Jahr 2013 darauf verzichtet, nach dem PEPP-Entgeltsystem abzurechnen. Wenige Häuser haben sich nicht daran orientiert und die optionale Teilnahme am PEPP-Entgeltsystem erklärt. In Niedersachsen soll, so meine Information (ohne Gewähr), lediglich ein Haus nach den Neuregelungen abrechnen. Auf Tagungen/Kongressen bis April 2013 wurde informiert, dass deutschlandweit weniger als 10% der Häuser optieren.

    Ich bezweifele daher, dass Sie hier eine Liste o.ä. gar mit Namen der Häuser erhalten können. Diese Informationen liegen vollständig sicher nur den Krankenkassen, Verbänden oder der Politik vor.

    Für Ihre Bachelorarbeit wünsche ich Ihnen gutes Gelingen!


    MfG,

    ck-pku

  • Vielen Dank für ihre Informationen :)

    Danke für Ihren Zuspruch den brauche ich :D ;) :wacko:

  • Guten Tag,

    ich habe ein paar Fragen bezüglich PEPP-Abrechnungssystematik usw. die gut zum Thema Optionshäuser passen. Was die Leistungsdokumentation und Kostenrechnung angeht, bin ich firm was die neue PEPP-Systematik angeht, jedoch verfüge ich über keinerlei Erfahrungen was die Abrechnung betrifft.

    Wie wurde oder wird der krankenhausindividuelle Basisentgeltwert für die (wenigen) Häuser die bereits optiert haben ermittelt? Laut Anlage E1/B1 nach BPflV muss die Summe der effektiven Bewertungsrelationen herangezogen werden. Wie können diese Bewertungsrelationen jetzt schon für 2013 exakt bestimmt werden? Wie werden hier ausgehend von den Daten aus 2012 Rückschlüsse auf die Bewertungsrelationen für 2013 gezogen?
    Groupen ist (nach meinem Wissenstand) erst mit den Daten aus 2013 möglich. Zwar kann man diese Fälle ein Jahr in die Zukunft schieben, wobei dadurch die Überlieger auch nicht erfasst sind und Fallzusammenlegungen auch nicht berücksichtigt sind. Wird hier geschätzt?

    Welche Aussagen über bezüglich einer Optierung für das kommende Jahr können derzeit getroffen werden?
    Kann man hier generelle Aussagen treffen, wie: Nur für Häuser die bereits eine gute Dokumentation aufweisen ist eine Optierung sinnvoll, da ansonsten für die Zukunft große Änderungen in den effektiven Bewertungsrelationen ergeben?

    Für Antworten auf meine Fragen oder Korrekturen evtl. falscher Darstellung meinerseits bin ich sehr dankbar!

  • Hallo Mr. PEPP,

    von meiner Seite nur eine Korrektur dieser Aussage:

    Zitat

    Groupen ist (nach meinem Wissenstand) erst mit den Daten aus 2013 möglich. Zwar kann man diese Fälle ein Jahr in die Zukunft schieben, wobei dadurch die Überlieger auch nicht erfasst sind und Fallzusammenlegungen auch nicht berücksichtigt sind.


    Es gibt sog. Übergangsgrouper (2012/2013 und sogar 2011/2013), so dass man sehr wohl die alten Daten groupen kann. Somit werden alle im jeweiligen Jahr aufgenommenen Fälle erfasst. Die Überlieger darf es im neuen System demnächst auch gar nicht geben ("technische Entlassung" am 31.12.).

    Gruß
    GenS

  • Vielen Dank für die Anmerkung!
    Nach einer kleinen Anpassung in der Konfiguration vom GEOS-Grouper ist es mir nun auch möglich die Überlieger zu groupen.
    Einzig die Fallzusammenlegungen konnte ich noch nicht berücksichtigen. Manuell den 21er Datensatz entsprechend Anzupassen ist schon mit einem gewissen Aufwand verbunden. Eine Möglichkeit dies direkt über den Grouper laufen zu lassen, habe ich noch nicht gefunden, bin aber noch auf der Suche...

  • Es gibt sog. Übergangsgrouper (2012/2013 und sogar 2011/2013), so dass man sehr wohl die alten Daten groupen kann. Somit werden alle im jeweiligen Jahr aufgenommenen Fälle erfasst. Die Überlieger darf es im neuen System demnächst auch gar nicht geben ("technische Entlassung" am 31.12.).

    Gruß
    GenS

    Die Aussage bezüglich der technischen Entlassung zum 31.12 ist mir noch nicht ganz klar und ich habe widersprüchliches gelesen diesbezüglich.
    In § 4 Jahreswechsel PEPP-V geht es meinem Verständnis nach nur um die Überlieger die über 2 Jahre behandelt werden. Das diese Fälle nach der Trennung die 120 Tage überschritten haben, sind sie schon gemäß §2 nicht zusammenzufassen.
    Steht an einer anderen Stelle etwas bezüglich der technischen Entlassung zum 31.12, oder gibt es weiterhin Überlieger?
    Vielen Dank!

  • Hallo Mr.PEPP,
    Sie haben vollkommen Recht und ich war zu schnell beim lesen. Asche auf mein Haupt.
    Die detaillierte Erklärung zum §4 findet man in der amtlichen Begründung:

    Zitat

    Im Bereich der stationären Behandlung von psychisch kranken Menschen treten zum Teil sehr lange Verweildauern auf. Zur administrativen Erleichterung wird für Fälle, die noch im Jahr 2013 aufgenommen und zum Jahresende 2014 noch nicht entlassen wurden, mit Satz 1 lediglich für Zwecke der Abrechnung eine Entlassung fingiert. Die Patientinnen oder Patienten sind nicht tatsächlich zum 31. Dezember 2014 zu entlassen; vielmehr werden auf Basis der bis dahin vorliegenden Informationen die Leistungen des Krankenhauses nach den Vorgaben dieser Abrechnungsbestimmungen abgerechnet. Da die Patientinnen und Patienten nicht tatsächlich am 31. Dezember zu entlassen sind, ist vorgesehen, dass es sich bei diesem Tag um einen Berechnungstag handelt, für den eine Vergütung zu zahlen ist. Damit wird vermieden, dass Krankenhäuser und Krankenkassen parallel mehr als zwei Entgeltkataloge anwenden müssen.

    Danke für die Berichtigung.

    Gruß
    GenS