Verbringung/Verlegung aus der Psychiatrie

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe viel gesucht, aber nicht wirkich eine Antwort auf meine Frage gefunden. Daher möchte ich sie gerne hier stellen:

    Ich arbeite in einer Psychiatrie und immer wieder stolpere ich über die Verbringungen/Verlegungen in somatische Häuser.

    Die Regel bei uns lautet; bei externem Aufenhalt <24 Stunden: Verbringung, Patient wird zurückverlegt, unser psychiatischer Behandlungsfall läuft durch. Rechnung zahlen wir. Bis hierhin alles ok, jetzt kommt aber die Verlegung!

    Bei ext. Aufenthalt über 24 Stunden muss der Patient bei uns entlassen werden und wird dann neu aufgenommen. Begründet wird dies mit dem"Wechsel" des Kostenträgers, denn eine Verlegung zahlt ja die KK. Das ist mir auch alles klar, aber ist es in allen psychiatrischen Einrichtungen so, dass Patienten bei externen Aufenthalten über 24 Stunden entlassen werden? Die KK kriegt doch so oder so die Meldung über die Krankenhausaufenthalte und prüft die Rechnung, bzw. stellt bei einer Verbringung automatisch die Rechung an das verbringende KH. Mir geht es um den hohen dokumentatorischen Aufwand, der evtl. überflüssig ist, wenn es möglich wäre, den Behandlungsfall des Patienten auch bei einer Verlegung durchlaufen lassen zu können.

    Und wo wir schon mal bei Thema sind :) : Welche 24 Stunden gelten? ISt das der reine ext. Krankenhausaufenthalt oder schließt das die Fahrtzeit mit ein?

    Ich freue mich sehr, wenn mir jemand helfen kann, Licht "in mein Dunkel" zu bringen und bedanke mich schon mal!

    Viele Grüße Ju