Hallo ans Forum,
in letzter Zeit kommt es in unserer Klinik immer wieder zur Ablehnung des ZE130 durch einen bestimmten MDK-Prüfer. Hier werden:
1. Das nicht Vorhandensein einer Pflegeanamnese/Pflegeplanung moniert und
2. sogenannte Doppelwertungen bei den Pflegemaßnahmen, die angeblich vom DIMDI klar formuliert worden seien - nämlich, dass Maßnahmen, die in einem Versorgungsprozess erbracht werden, immer zur Haupthandlung zählen. z.B. Ganzkörperwaschung und gleichzeitige Lagerung zu zweit.
Wir hatten bereits argumentiert, dass nur im Leistungsbereich Kommunikation beschrieben wird: Die kommunikativen Pflegemaßnahmen werden nicht im Rahmen der Erbringung anderer Pflegeleistungen durchgeführt. Dies wurde aber mit o.g. Argumentation dementiert.
Ich habe zum x-ten Mal ab S. 947 ff im OPS 2012 jede Zeile gelesen und finde diesen Zusatz nur unter Kommunikation. Hat jemand noch einen Tipp diesbezüglich?
Ebenfalls finde ich keinen Hinweis, dass unbedingt eine Pflegeanamnese/Planung vorliegen muss. Weiß darüber jemand Bescheid?
Diese Erbsenzählerei des MDK macht einen wirklich wahnsinnig.... :wacko:
LG,
Luna