Abrechnung nachstationärer Behandlung

  • Guten Morgen Forum, hallo ergo-hh!

    ich meinte natürlich eine nachstationäre Abrechnung mit der geseztlichen KK. Gehen Sie mal in die Verlinkung von dem Beitrag von okidoci vom 15.07.2013 und schlagen dort den Beitrag von Hr. Rembs mit der Verlinkung auf (hier: Punkt II - Besonderheiten bei privat zusatzversicherten GKV-Patienten).

    mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Aber ich glaube es ist besser, ich gebe auf, da ich zuwenig von der Materie verstehe. Z. B. verwirrt mich der Text aus dem Hinweis von Einsparungsprinz und dem dort genannte Link:

    "... dass eine private Abrechnung von nachstationären Leistungen gegenüber ansonsten gesetzlich krankenversicherten Patienten nur dann zulässig ist, wenn der jeweilige Krankenhausträger die Vergütungspauschale für die nachstationäre Behandlung nach § 115 a SGB V gegenüber dem gesetzlichen Kostenträger des gesetzlich krankenversicherten Patienten, nämlich seiner Gesetzlichen Krankenkasse, abrechnet."

    Wie gesagt das verstehe ich irgendwie nicht. Für mich bedeutet das: eine private Abrechnung von nachstationären Behandlungskosten ist nur zulässig, wenn das Krankenhaus die Vergütungspauchale gegenüber der ges. Krankenversicherung abrechnet.

    Das bedeutet für mich, das doppelt abgerechnet wird, erstens über die private Abrechnung direkt an den Patienten und zweitens über die ges. Krankenversicherung. Das ist doch aber bei freier Arztwahl und privater Rechnungsstellung nie der Fall, oder?

    Wie gesagt, ich möchte die Geduld der Forumsteilnehmer nicht überstrapazieren und warte erst einmal ab, wie die priv. Krankenversicherung auf den durch das Krankenhaus geänderten Entlassungsgrund '212' reagiert.

    Schönen Gruß, ich werde berichten,
    ergo-hh

  • Hallo ergo-hh,

    die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen. D.h. für das Bett, die Verpflegung, die Pflege, die Operation etc. Die private Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für die Chefarztbehandlung. D.h. dafür, dass der Chefarzt die Visite macht, die OP durchführt und alle Chefarzte die an der Behandlung beteiligt sind, wie z.B. vom Labor, von der Radiologie usw. Ohne privatärztliche Behandlung hätte Ihre also Frau dieselbe Behandlung erhalten, nur eben nicht vom Chefarzt.

    Das mit dem Entlassungsgrund ist so: 01 steht für "normal entlassen"; 212 steht für "nachstationär vorgesehen". Ich denke also, dass die Änderung des Entlassungsgrundes in 212 als Begründung für die private Krankenkasse genügen sollte.

    Die Abrechnung von nachstationären Vergütungspauschalen ist etwas komplizierter. In manchen Fällen können diese Pauschalen mit einem Betrag pro Tag (z.B. 80€ pro nachstationärer Behandlung) mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden und in manchen Fällen wird der gKV nur der Tag mitgeteilt und mit einem Wert von 0€ berechnet. Das hängt davon ab ob eine bestimmt Grenze in der Behandlungsdauer überschritten wurde oder nicht. In jedem Fall werden diese Tage an die gKV übermittelt und in Rechnung gestellt. Egal ob mit 80€ oder 0€. (so läuft das jedenfalls in unserer Klinik).

    Das mit der Aufenthaltsbescheinigung ist auf jeden Fall auch eine Möglichkeit und falls die private Krankenkasse es immer noch nicht bezahlen will, könnte Ihnen das Krankenhaus noch irgendwelche Unterlagen zur Verfügung stellen in denen vermerkt ist, dass Ihre Frau noch einmal kommen sollte.

    MfG

  • So, nachdem die Krankenkasse auch den Entlassungsgrund '212' für die Erstattung der nachstationären Behandlungskosten nicht anerkannt hatte, habe ich mich noch einmal an die Abrechnungsstelle des Krankenhauses gewandt. Durch meinen Hinweis (ich hatte mich zwischenzeitlich über Google schlau gemacht) , dass der Entlassungsgrund '212' bedeutet 'Entlassung mit späterer erneuter stationärer Aufnahme', wurde der Entlassungsgrund nochmals auf '0122' geändert. Jetzt wurden die Kosten auch von der Zusatzversicherung anerkannt und heute erstattet.

    Was lange währt, wird endlich gut :thumbup: .

    Gruß ergo-hh