HNO-Eingriffe durch niedergelassene Ärzte - Narkose bisher durch KH-Arzt

  • Hallo Forum,

    eben habe ich erfahren, dass unser Ermächtigter Arzt ( Anästhesist ) - keine Verlängerung seiner Ermächtigung erhält. ( Zahl der Fälle im Quartal so zwischen 11-20 ). Es liegt noch kein Bescheid vor - aber eine Empfehlung, die Zulassung nicht zu verlängern.( es gebe genügend im Raum Da-Di ) ;(

    1. Frage - kann er dagegen eventuell was unternehmen ?
    2. Frage - dürfen wir als KH dann die Narkose erbringen und abrechnen ? - das hatten wir schon mal 2008 - bin aber nicht sicher, ob das noch gilt

    wenn bei 2 .) nein - wie und wer darf dann die NArkose erbringen und abrechnen ?

    Hat jemand hierzu sachdienliche Hinweise :?: :S

    Hinweis : die HNO-Ärzte wären quasi Belegärzte ...

    § 7 Abs 4 müsste es doch machbar sein ? oder ?

    R.E.

    Einmal editiert, zuletzt von KKH_AA_2010 (16. Juli 2013 um 14:08)

  • Tag,

    wenn es sich um eine belegärztliche Tätigkeit handelt, dürfen Ihre Anästhesisten die Narkose erbringen.
    Handelt es sich um ambulantes Operieren, so muss das Vertragswerk mit dem HNO-Arzt genau die Tätigkeit und die Vergütung regeln, um den Eindruck einer Zuweisung gegen Vergütung zu vermeiden. Auch in diesem Fall kann Ihr Anästhesist die Leistung erbringen und wird aus der Gesamtvergütung für die AOP finanziert.
    Auch ein Vertragsarzt kann die Narkose als Honorarleistung erbringen. Ob sich das alles für Sie rechnet...

    Gruß

    merguet