Hallo Forum,
eben habe ich erfahren, dass unser Ermächtigter Arzt ( Anästhesist ) - keine Verlängerung seiner Ermächtigung erhält. ( Zahl der Fälle im Quartal so zwischen 11-20 ). Es liegt noch kein Bescheid vor - aber eine Empfehlung, die Zulassung nicht zu verlängern.( es gebe genügend im Raum Da-Di )
1. Frage - kann er dagegen eventuell was unternehmen ?
2. Frage - dürfen wir als KH dann die Narkose erbringen und abrechnen ? - das hatten wir schon mal 2008 - bin aber nicht sicher, ob das noch gilt
wenn bei 2 .) nein - wie und wer darf dann die NArkose erbringen und abrechnen ?
Hat jemand hierzu sachdienliche Hinweise
Hinweis : die HNO-Ärzte wären quasi Belegärzte ...
§ 7 Abs 4 müsste es doch machbar sein ? oder ?