Hauptdiagnose bei zuverlegtem Fall - akutes Nierenversagen

  • Guten Tag,

    eine kurze Frage zur Hauptdiagnose:

    Stat. Übernahme eines Patienten postoperativ nach kardio - chirurgischem Eingriff und postinterventionellem, akuten Nierenversagen. Bei Übernahme bereits im vorbehandelndem Krankenhaus begonnende Dialysetherapie, jetzt Krea 1,88 / GFR 38. Eine chronische Niereninsuffizienz Grad III ist vorbeschrieben, es bestand jedoch keine Dialysepflicht. Übernahme jetzt aufgrund heimatnaher Rückverlegung und Fortsetzung der postoperativen Versorgung, Hämodialyse - Fortsetzung etc.

    Welche Hauptdiagnose ist zu verwenden?

    Die Rückübernahme erfolgte in die Nephrologie aufgrund des ANV bei chron. Niereninsuffizienz. Lt. MDK lag bei Übernahme nunmehr eine chronische Niereninsuffizeinz = N18.5 vor. Unserer Auffassung nach befand sich der Patient jedoch in der Stabilisierungsphase des akuten Nierenversagens, auch wenn die Retentionswerte bei Aufnahme dieses nicht mehr wiederspiegelten.

    Sonnige Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo,

    zeimlich unwahrscheinlich, dass bei Verlegung das ANV schon komplett in Restitution war. Das läßt sich aus einem Laborwert ohne detaillierte Kenntnis des Verlaufs im zuverlegenden KH nicht beurteilen. HD ist die Erkrankung, die den stat. Aufenthalt hauptsächlich veranlasst hat. Wenn das das ANV war, so ist das auch HD. Krea sagt bei dialysierten Patienten nichts aus. Wenn der Patient im Stadium der Restitution ist, sagt das Krea ebenfalls nicht viel aus.

    Viele Grüße

    MedCo07

  • Hallo zusammen

    Ganz generell gilt, dass die Hauptdiagnose diejenige ist, die den stationären Aufenthalt veranlasst hat. Bei zuverlegten Patienten bedeutet dies, dass die Diagnose als Hauptdiagnose gewählt wird, die den Aufenthalt im verlegenden Krankenhaus veranlasst hat. Die Regularien bzw. DKR machen hier keine Unterscheidung bzgl. der Hauptdiagnose ob ein aufnehmendes oder ein zuverlegtes Krankenhaus diesen Fall kodiert.

    Im genannten Beispiel ist die Diagnose als Hauptdiagnose zu wählen, die den kardio-chirurgischem Eingriff veranlasst hat.

    Eine Ausnahme beschreibt allerdings die KDE-33 im Konsens mit der FoKA. Hierbei geht es um eine Verlegung in die Geriatrie. Dort heisst es:
    "Bei Verlegung in die Geriatrie aus einem anderen Krankenhaus wird neben der Hauptdiagnose des Voraufenthaltes alternativ auch die Hauptdiagnose R26.8 akzeptiert, sofern die für die Störung des Ganges und der Mobilität verantwortliche Diagnose bei Multimorbidität nicht eindeutig bestimmbar ist."

    Wünsche allen ein angenehmes Wochenende.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH