Feststellung der Erfüllung der strukturellen Mindesmerkmale für OPS 8-980 (intensivmedizinische Komplexbehandlung)

  • Hallo,
    ich bin auf der Suche nach Erfahrungen mit der Feststellung der Erfüllung der strukturellen Mindesmerkmale für OPS 8-980 (intensivmedizinische Komplexbehandlung). Wir haben eine Intensivstation und eine IMC-Station. Beide erfüllen die Voraussetzungen für die Kodierung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung. In unserer Entgeltvereinbarung bestätigen wir den Kassen auch, dass wir diese Mindestmerkmale erfüllen (dabei werden die betreffenden Stationen jedoch nicht explizit benannt). Nun stellt der MDk immer wieder strittig, dass auf der IMC die intensivmedizinische Komplexbehandlung erbracht werden kann. Gerade habe ich ein Gutachten erhalten, in dem der MDK nur nach einer Begehung (Strukturprüfung) bestätigen möchte, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Gibt es hierzu Erfahrungen? Haben Sie eventuell direkt in der Entgeltvereinbarung festgelegt, auf welcher Station die Voraussetzungen erfüllt sind oder haben Sie Erfahrungen mit einer Strukturprüfung durch den MDK? Oder gibt es rechtliche Hinweise, dass unsere Bescheinigung in der Entgeltvereinbarung ausreichend ist?
    Hilfesuchende Grüße
    Herzchen