Ovarialkarzinom und Harnstau

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    Pat. kommt zur OP eines Borderline-Tumors linke Adnexe; ebenso besteht ein Harnstau Grad I. 
    Wegen des Harnstaus wurden 3 Sonographien durchgeführt, eine präop. vorstat. und zweimal postoperativ . Nun wurde dieser Harnstau als Nebendiagnose verschlüsselt.

    Diese Nebendiagnose streicht nun der Gutachter, da der beschriebene Harnstau ein Begleitphänomen des Tumors sei und während des gesamten Zeitraumes keinen spezifischen Ressorucenverbrauch im Sinne der Nebendiagnosendefiniton induzierte. Ausserdem seien die prä-respektiv postoperativen Leistungen per se über Modalitäten des §115b abgebildet und somit ohne Belang.

    Ist das so?

    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    schauen Sie sich mal den folgenden Passus aus der DKR D003 an:

    Abnorme Befunde
    Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte).
    Beispiel 7
    Ein Patient wird wegen einer Pneumonie stationär aufgenommen. Im Labortest wird eine leicht erhöhte Gamma-GT, die ausschließlich kontrolliert wird und keine weiteren diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen nach sich zieht, gefunden.
    Hauptdiagnose: Pneumonie
    Anmerkung: Die erhöhte Gamma-GT erfüllt nicht die Definition einer Nebendiagnose und wird deshalb für das DRG-System nicht dokumentiert. Sie ist jedoch für die medizinische Dokumentation und die ärztliche Kommunikation von Bedeutung.

    Würden Sie weiterhin den Harnstau als ND kodieren wollen?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen MerdiCO11,
    sie lassen sich ja schnell überreden, wenn godfather spricht. Ich wäre bereit, die ND Harnstau zu kodieren, denn er wurde ja durch die OP auch therapiert.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

    • Offizieller Beitrag

    ....nur zur Klarstellung, da weder godfather, noch Überreder:
    Die Darstellung besagte, dass keinerlei Konsequenz, außer Kontrolle, resultierte. Daher habe ich die DKR zitiert und die FRAGE gestellt, ob dann noch immer die Kodierung vorgenommen werden will. Wenn die DKR D003 im Sinne der Definition einer ND für Kodierzwecke erfüllt ist (und nicht der Passus "Abnorme Befunde" greift), dann ist auch die ND zu kodieren. Da es eben nicht ganz ersichtlich war, ob nicht doch etwas Relevantes resultierte, habe ich eben gerade nicht eine Aussage gemacht, sondern gefragt!

  • Guten Morgen,

    ich möchte mich als "Urologie-Kodierer" auch gerne in diese Diskussion einbringen. Natürlich ist es schwierig anhand der vorliegenden Informationen eine Generalaussage zu treffen. Da stellt der Hinweis von Herrn Selter wohl auch nur eine Möglichkeit dar.

    Zur Entscheidungsfindung möchte ich auf diesem Wege auch zwei Möglichkeiten mit einbringen. Anhand der Aussage von MediCo11:

    Zitat

    "Wegen des Harnstaus wurden 3 Sonographien durchgeführt"

    könnte auch ein zuvor durchgeführtes CT diesen Harnaufstau gezeigt haben, der mittels Sonographie im Sinne einer weiterführenden Diagnostik (zur Gradeinteilung, zur Kontrolle der Abnahme) weiter untersucht wurde. 

    Ansonsten stimme ich gefi's Argumentation bei, das die Behandlung der Ursache (hier das Ovarialkarzinom)- im optimalen Falle - eine gleichzeitige Verbesserung des Harntransports zur Folge hat.

    Somit würde diese OP eine therapeutische Maßnahme nach DKR D003I darstellen, die auf mehrere Diagnosen ausgerichtet und somit alle betroffenen Diagnosen kodiert werden. 

    Letztlich liegt es an MediCo11 was seinem Fall am ehesten entspricht.

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Hallo Herr Selter,
    im ersten Beitrag steht doch : "Wegen des Harnstaus wurden 3 Sonographien durchgeführt, eine präop. vorstat. und zweimal postoperativ". Also hat man doch operiert und mit der Tumorresektion auch den Harnstau therapiert. Ohne OP keine postoperative Kontrolle. Von alleiniger Kontrolle ohne vorangegangene OP steht da nix.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

    • Offizieller Beitrag

    ...da steht nichts von "therapiert" oder "postoperativ kein Harnstau", es werden nur sonographische Untersuchungen beschrieben. Und erneut: Wegen der Unklarheit habe ich keine Antwort gegeben, sondern eine Frage gestellt. Medico11 wir nun ja wissen, wie es bei dem Fall war.

  • Guten Morgen MediCo11, guten Morgen Herr Selter,
    welche OP wurde denn durchgeführt? Wir sollten mal zum Ende kommen.
    Gruß und schönes Wochenende

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo zusammen,

    so, nach ein paar erholsamen Urlaubstagen bin ich wieder mit dabei :)

    Zuerst mal Entschuldigung wegen den ganzen Unklarheiten und knappen Angaben.

    Bei der Patientin wurde eine Laparotomie mit Adnektomie links mit Schnellschnittuntersuchung, Hysterektomie und Omentektomie durchgeführt.

    Präoperative Nierensonographie: Harnstau 1. Grades

    Prostperative Nierensonographie: Harnstau 1. Grades


    Herzliche Grüße