Hallo liebe Forenmitglieder,
Pat. kommt zur OP eines Borderline-Tumors linke Adnexe; ebenso besteht ein Harnstau Grad I.
Wegen des Harnstaus wurden 3 Sonographien durchgeführt, eine präop. vorstat. und zweimal postoperativ . Nun wurde dieser Harnstau als Nebendiagnose verschlüsselt.
Diese Nebendiagnose streicht nun der Gutachter, da der beschriebene Harnstau ein Begleitphänomen des Tumors sei und während des gesamten Zeitraumes keinen spezifischen Ressorucenverbrauch im Sinne der Nebendiagnosendefiniton induzierte. Ausserdem seien die prä-respektiv postoperativen Leistungen per se über Modalitäten des §115b abgebildet und somit ohne Belang.
Ist das so?
Danke