• Hallo liebes Forum,

    im folgenden Fall geht es um die Festlegung der Hauptdiagnose.

    Es besteht Z.n. Ausschaltung eines Poplietalaneurysmas mittels alloplastischer Interposition.

    Der Patient ist gestürzt, stellt sich mit praller Schwellung am prox.-med. OS vor, keine äußeren Verletzungszeichen. Wird zur Op stationär aufgenommen.

    Intraoperativ zeigt sich ein rießiger Bluterguss, der ausgeräumt wird. In der Tiefe zeigt sich das alte Aneurysma mit noch Thrombusanteilen, woraus es deutlcih blutet. Das Aneurysma wird komplett entfernt, die Blutung umstochen.

    Diagnose: Oberschenkelhämatom bei rupturiertem Aneurysma der A. poplitea im Pop.I-Segment.

    Ist die HD nun mit I72.4 oder mit S75.9 (da Sturz) festzulegen? Ist der Sturz überhaupt zwingend als Ursache der Ruptur anzunehmen?


    Danke

  • Hallo Benjamin 60,

    wenn ein Sturz (Trauma) bereits beschrieben, dann würde ich persönlich auch die traumatische Ursache kodieren. Als Nebendiagnose selbstredend das Aneurysma.

    Ich sehe das analog zur traumatischen / atraumatischen Hirnblutung bei cerebralen Aneurysma. Ursächlich ist vermutlich das Trauma, dass das Aneurysma zum bluten "gebracht" hat. Was sicherlich niemals zu 100 % gesichert ist. Doch bei Sturz naheliegend!!!


    Gruß

    ochpowi

  • Guten Tag!

    Ist denn der Patient gestürzt, weil das Aneurysma rupturiert ist?

    Ich kann mir eigentlich kein adäquates Trauma, dann auch noch ohne äußere Verletzungszeichen, vorstellen, was ein Popliteaaneurysma zur Ruptur bringt. Einerseits, und andererseits, warum blutet es aus einem bereits operierten Aneurysma??

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Guten Morgen zusammen,


    nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt wurde der Patient mit dem klinischen Verdacht auf eine Marcumarblutung nach Sturz zur operativen Revision stationär aufgenommen. Es zeigte sich jedoch, dass es sich um ein rupturiertes Poplietalaneurysma handelte, welches nach operativer Ausschaltung ein Jahr zuvor durch eine Kollateralisierung wieder Anschluss gefunden hatte, sich gefüllt hatte und rupturierte.

    Da jedoch der Sturz im Vorfeld war, argumentiert der MDK, es hätte sich um eine Gefäßverletzung im Rahmen eines Sturzes gehandelt. Uns bleibt in diesem Fall nur noch der Klageweg, können wir diesen Fall bei dieser "Konstellation" dem Anwalt übergeben?

    Gruß und danke

  • Guten Morgen!

    Ich glaube jeder gefäßchirurgische Gutachter wird zu dem Schluss kommen, das ein banaler Sturz nicht zu einer Verletzung der A. poplitea führt. Ich habe eine solche Verletzung noch nie gesehen. Läge z.B. eine Kniegelenksluxation vor, so wäre eine dadurch bedingte Gefäßverletzung möglich.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg