Hallo ans Forum,
kann mir jemand sagen, ob die Abrechnung nachstationärer Pauschalen (zusätzlich zur DRG) sich am jeweiligen Krankenhausplan orientiert?
Wir haben beispielsweise als chirurgische Abteilung nur die Allgemeine Chirurgie, nämlich die Fachabteilung 1500 gemeldet. Wir behandeln allerdings auch gefäßchirurgisch, unfallchirurgisch und neurochirurgisch.
Da die nachstationären Pauschalen für diese Abteilungen höher sind, wäre es natürlich schon interessant solche Fälle auch entprechend abzurechnen.
Also dürfen wir nur die Pauschalen für die Allgemeinchirurgie abrechnen?
Würden die Kassen im Falle der Abrechnung der höheren Pauschalen sich dann zurecht beschweren?
Für Hilfe bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße aus Hamburg
Mille