nicht-operative und ungeplante Folgebehandlung einer Verbrennung - > HD = Verbrennung?

  • Liebe Mitstreterinnen und -streiter,

    wir diskutieren gerade die HD bei folgender Konstellation:

    Der Pat. hatte 7 Monate vor dem aktuellen Aufenthalt multiple schwerste Verbrennungen, die hier lange stationär und bis zum heutgen Teg weiter ambulant behandelt werden.

    Die großflächigen Defekte hatten sich zwischenzeitlich jedoch infiziert und es ließen sich nun insgesamt 7 Erreger mit 2 Resistenzen nachweisen und - unter anderem - antibiotisch therapieren. Es wurde jedoch kein Eingriff durchgeführt, weder geplant, noch ungeplant.

    Wir streiten uns nun insofern um die D005, als der Abschnitt "Behandlung einer akuten Verletzung / Verbrennung und geplanter Folgeeingriff" aus meiner Sicht nicht zwingend einen Eingriff fordert, um die zugrunde liegende Verbrennung als HD kodieren zu dürfen. Im ersten Absatz steht nur etwas von initialer und nachfolgender Behandlung einer ... Verbrennung.
    Dort steht auch nicht "mit" geplantem Folgeeingriff.


    Das Wörtchen Eingriff kommt erst im zweiten Absatz vor, und der beginnt dann mit einem "Auch", was für mich impliziert, dass es somit ebenso die Möglichkeit einer nicht-operativen nachfolgenden Behandlung gibt.

    Da ich mit der Suchfunktion nicht wirklich erfolgreich war, bitte ich das verehrte Forum um seine Meinung und Erfahrung. Vielen Dank im Voraus!

    Freundliche Grüße


    Ralf Römer

    Medizincontroller, Stuttgart

  • Hallo,

    Da ich mit der Suchfunktion nicht wirklich erfolgreich war,


    warum nicht? Die Suche nach "Folgeeingriff" ergibt bei mir 90 Treffer, darunter diese Diskussion, welche sich ziemlich nahe an Ihrer Fragestellung bewegt. Kurz zusammengefasst, trifft die Regelung von DKR D005 in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht zu, weil es sich nicht um eine geplante Behandlung handelt, sondern offensichtlich um eine (ungeplant) hinzugetretene Erkrankung bzw. Komplikation. Hauptdiagnose ist daher der Wundinfekt und nicht die Wunde selbst.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Römer,

    m.E. zieht hier die D005 nicht, da der Patient wegen einer Komplikation aufgenommen wurde und nicht wegen einer nachfolgenden Behandlung der eigentlichen Verbrennung. Damit bliebe ihnen im ungenauesten Fall die L08.8 + Erreger als HD gefolgt von T95.-.

    MfG findus

    PS: Lasse mich hier aber auch gern eines Besseren belehren :whistling:

    MfG findus

  • Vielen Dank Herr Hollerbach und Findus.

    @ Hollerbach:
    Da es sich nicht um einen Eingriff handelte, habe ich auch nicht nach einem Folgeeingriff gesucht. :-))

    So ganz ist unser Problem aber noch nicht gelöst, denn wie ich beschrieb, beziehen wir uns darauf, dass es sich laut Text D005 scheinbar nicht unbedingt um einen Eingriff handeln muss. Die Variante Eingriff behandelt natürlich Planung. Aber im ersten Absatz wird von unspezifischer Behandlung gesprochen, Erst speziell beim Thema Eingriffe wird im 2. Absatz spezifiziert und eingeschränkt.

    Das ist natürlich Wortklauberei, aber nicht ungewöhnlich, wennn ich mir unsere MDK-Gutachten so ansehe....es geht schließlich um Geld.


    Freundliche Grüße

    Ralf Römer

  • Hallo Herr Römer,

    natürlich haben Sie Recht, dass es sich nicht zwingend um einen "Eingriff" handeln muss - aber es muss eine Leistung sein, die bei der primären Versorgung der Krankheit/Verletzung bereits grundsätzlich eingeplant wurde. Und das sind nun mal fast ausschließlich invasive Maßnahmen, sofern dabei ein stationärer Aufenthalt erforderlich wird. In Ihrem Beispiel wurde aber nicht die ursprüngliche Erkrankung geplant behandelt, sondern es trat eine Komplikation auf.

    Allerdings ist der Text dieser Regelung in den DKR auch nicht unbedingt besonders klar formuliert, da sich die Überschrift des Abschnitts und der erste Absatz zunächst auf geplante Folgeeingriffe von akuten Verletzungen beziehen, was im weiteren Text und besonders im Beispiel dann auf Krankheiten im allgemeinen ausgedehnt wird. Offenbar hat das aber in der Vergangenheit kaum Streit ausgelöst, so dass bisher wohl kein Verbesserungsbedarf gesehen wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach