Hallo,
maßgeblich ist hier die Kodierrichtlinie PP012e (Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl)
und in der finden Sie folgende Passage:
ZitatHinweis der Selbstverwaltung: Die oben stehenden Regelungen entsprechen den Kodier-vorschriften in den Deutschen Kodierrichtlinien für das G-DRG-System. Bezüglich ihrer leistungsgerechten Anwendung in der Psychiatrie/Psychosomatik bestehen abweichende Positionen innerhalb der Selbstverwaltung. Eine abschließende Lösung ist im Kontext der Kalkulation des Entgeltsystems für die Psychiatrie/Psychosomatik noch zu prüfen.