Eine (1) Therapieeinheit für mehrere Komplexbehandlungen anrechenbar?

  • Liebe Gemeinde,

    kann eine (1) Therapieeinheit gleichzeitig für mehrere Komplexbehandlungen (z.B. stroke-unit und Frühreha) angerechnet werden, wenn sie vom OPS her auf beide Komplexbehandlungen passt? Oder muss es hier eine eineindeutige Zuordnung jeder einzelnen Therapieeinheit zu einer konkreten Komplexbehandlung geben? Leider lässt die DIMDI-FAQ-Nr. 8015 diese Frage offen.

    Beispiel:

    Komplexbehandlung 1 fordert 30 min Physiotherapie pro Tag,
    Die zeitlich parallel laufende Komplexbehandlung 2 ebenso.
    Alle Mindestmerkmale seien erfüllt.
    Müssen nun 30 oder 60 min Therapie pro Tag erbracht werden, um beide Komplexbehandlungen kodieren zu dürfen?

    Auf welche offizielle Regelung stützen Sie Ihre Position?

    Vielen Dank - Artur Speck

  • Danke für die vielen Antworten ... :D

    Wie ich erfahren habe, wurde diese Frage beim DIMDI bereits diskutiert, aber wohl bislang ohne Ergebnis.
    Ich habe daher eine DIMDI-Anfrage gestellt - und würde hier auch über das Ergebnis berichten.

    Einen schönen Tag
    Artur Speck

  • Liebe Gemeinde,

    ich hatte meine Frage (wie oben formuliert) an das DIMDI gestellt und soeben folgende Antwort erhalten (nur 1 Satz):

    "...
    Im Geltungsbereich des §17b gilt: Eine Therapieeinheit (z.B. Ergotherapie) kann für mehrere Komplexbehandlungen angerechnet werden.
    ..."

    Sehr positiv, jetzt besteht Klarheit. Und es passt zur Logik der Nebendiagnosedefinition (ein Aufwand für mehrere ND >> alle kodieren).

    Artur Speck

  • Guten Morgen Herr Speck,

    die Komplexbehandlungen sind ja mittlerweile in vielen Kliniken ein fester Bestandteil des medizinischen Portfolios und die von Ihnen beschriebene Situation kann in dem einen oder anderen Fall mal das "Zünglein an der Waage" sein. [*]thumbsup.png
    Besten Dank für Ihre Recherche und Ihre Info, ein schönes Wochenende

    Olanza