Schönen guten Tag allerseits!
Im DRG-System ist eine interne Verlegung in oder aus einer psychiatrischen Abteilung im Prinzip wie eine externe Verlegung zu handhaben. Dazu habe ich aber folgende Fragen:
[*]Wie ist das in Bezug auf §301 (Aufnahme- bzw. Entl.-Grund) zu handhaben?
[*]Ab wann und für wen gilt das? Spezieller: Wie hat ein Haus zu verfahren, dass fristgerecht seine Teilnahme am Optionsmodell erklärt, jedoch bisher noch kein Budget hat und daher nach §15 (1) KHEntG auch in der Somatik noch Pflegesätze abrechnet?
[*]Was gilt für die Abrechnung und die Fallzählung bei Verlegungen am Aufnahmetag (Bsp.: Aufnahme in die Psychiatrie, wegen Kreislaufinstabilität noch am gleichen Tag Verlegung auf die Intensiv)
[*]Wichtigste Frage: Wo steht etwas verbindliches dazu?
Vielen Dank im Voraus und schönen Tag noch
Reinhard Schaffert