Guten Morgen,
nach einem Aufenthalt in der Psychiatrie (PA04C) wird eine Patientin sechs Tage nach Entlassung in die Psychosomatische Abteilung des gleichen Krankenhauses aufgenommen (PP04B). Da es sich um unterschiedliche Strukturkategorien handelt, erfolgt m.E. keine Fallzusammenfassung. Der Grouper hat jedenfalls keine Fallkoppelung vorgeschlagen.
Oder müssen Aufenthalte analog der Regelung bei internen Verlegungen zusammengefasst werden? So möchte das der MDK-Gutachter.
Liebe Grüße
hajott
Fallzusammenführung Psychiatrie/Psychosomatik
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Hallo,
Sie haben recht: keine Fallzusammenfassung (soweit es nicht über den Jahreswechsel läuft).
§2 (1) PEPP-VZur Verdeutlichung: Ergänzende Fallbeispiele, Nr.3 (selbst bei WA am selben Tag keine FZ bei SK-Wechsel)
(auch: Nr.13 und 14)Viele Grüße
NV -
Vielen Dank für die schnelle Antwort, mal sehen, was daraus wird.
LG
hajott