interne Verlegung zwischen den Geltungsbereichen

  • Hallo zusammen und ein gutes Neues Jahr


    Meine Frage : Kind wird in der KJP aufgenommen am 02.01.2014. Am 04.01.2014 um 08:00 Uhr auf Grund einer diabetischen Entgleisung auf die Pädiatrie ( im selben Haus, eine Etage höher) verlegt.

    Der Diabetes wurde erst einige Wochen vor Aufnahme diagnostiziert. Die KJP entließ den Patienten zum 04.01.2014 und es erfolgte eine Wiederaufnahme am 05.01.2014 gegen 17:00 Uhr..

    Ist der Fall so korrekt: 3 Fälle jeweils mit Aufnahme und Entlassung - KJP - Somatischer Pädiatriefall - KJP oder ist es möglich hier einenn Fall zu führen?

    Da Aufenthalt in der Pädiatrie über 24 h ist hier ja die Konsillösung nicht die richtige Wahl?

    Wer hat ähnliche Erfdahrungen in der KJP mit interdisziplinärer Behandlungsmöglichkeit?

    L.G. biggiangel

    Einmal editiert, zuletzt von biggiangel (8. Januar 2014 um 09:24)

  • Guten Morgen,

    die Verlegung zwischen den Geltungsbereichen scheint sich rasch zu einem Zankapfel zu entwickeln. Das gilt für Intensivaufenthalte in der Somatik ebenso wie z.B. für umfangreiche neurologische Diagnostik. Die Kassen wünschen hier die Verbringung, zumal wenn der Aufenthalt unter 24 Stunden war. Wenn er länger als 24 Stunden betrug, wird immer die Liegedauer in der Sonatik streifgegenständlich, zumal ja die nachbetreuung auch nach invasiver Diagnostik immer auch in einem 17d Bett möglich sein dürfte.
    Hier kann man nur in jedem Einzelfall versuchen, die Notwendigkeit der Eingliederung in den stationären Betrieb der Somatik zu begründen. Das ist im Falle von Intensivtherapie sicher einfacher als bei dem von Ihnen geschilderten Beispiel.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    Ich habe ein Urteil (Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland (LSG) vom 22. August 2012 – L 2 KR 118/09 – rechtskräftig)gelesen, das grob formuliert folgendes aussagt:

    Verbringung = vom 2 KH für die zu erbringenden Hauptbehandlungsleistung (1 KH) lediglich ergänzende und unterstützende Funktion

    Verlegung = wenn die Verantwortung für die Gesamtbehandlung vollständig auf das aufnehmende Krankenhaus übergeht; --> ausscheiden Patient aus den stationären Behandlungsabläufen und der Gesamtverantwortung des abgebenden Krankenhauses + intergrieren in die stationären Abläufe des aufnehmenden Krankenhauses.

    Vielleicht hilft das weiter? :)

    Freundliche Grüße

    Nicole Z.

  • Da in diesem Fall die Verantwortung in der KJP geblieben ist und die Verlegung in die Pädiatrie wegen des dortigen Pflegefachpersonals erfolgte, habe in Absprache mit der KK die Verbringung empfohlen. Es dürfte spannend werden wenn PEPP's und DRG's sich in einem Fall begegnen... Danke für die Tipps und Hinweise . L.G . Biggiangel